 | Fördernewsletter 11. September 2026 | Editorial
Liebe Abonnent*innen der Fördermittelliste,
die jüngsten PISA-Daten, an der Studie nahmen rund 760 000 Jugendliche aus 91 Ländern und Volkswirtschaften teil, unterstreichen erneut, wie dringlich die Förderung von Lesekompetenz ist: Im OECD-Durchschnitt sind die Leseleistungen weiter zurückgegangen und liegen inzwischen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebungen (OECD, PISA 2025 Results, Volume I, 2026).
Auch in den Ergebnisse aus Deutschland spiegelt sich dieser Trend. So liegt die durchschnittliche Lesekompetenz unter dem Niveau von 2022 und erreicht langfristig betrachtet den bislang niedrigsten bei PISA gemessenen Wert (OECD, PISA 2025, Länderprofil Deutschland, 2026).
Die Folgen dessen reichen dabei weit über schulische Leistungen hinaus: Wer Schwierigkeiten hat, Texte sicher zu verstehen und Informationen einzuordnen, hat geringere Chancen auf erfolgreiche Bildungs- und Berufswege und stößt auch bei gesellschaftlicher und politischer Teilhabe auf höhere Hürden. Schwache Lesekompetenz kann so bestehende soziale Ungleichheiten weiter verfestigen.
Wie Öffentliche Bibliotheken hier ansetzen können, zeigt beispielhaft die Stadtbibliothek Osnabrück mit „Ausgefuchst – clevere Kids und coole Bücher“. Gemeinsam mit Schulen und geschulten Ehrenamtlichen begleitet sie Kinder der zweiten Klassen beim sinnverstehenden Lesen und verbindet Bücher, Geschichten und Sachmedien mit spielerischen Zugängen. Gefördert wird das Projekt von der Friedel & Gisela Bohnenkamp-Stiftung (Stadtbibliothek Osnabrück, „Ausgefuchst – clevere Kids und coole Bücher).
Welche finanziellen Spielräume Bibliotheken für solche und ähnliche Vorhaben erschließen können, steht im Mittelpunkt unseres Online-Seminars „Fördermittel für starke Lesekompetenz – Handlungsansätze und Finanzierungsmöglichkeiten für Öffentliche Bibliotheken“ am 17. September 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr. Vorgestellt werden Praxisansätze, Merkmale förderfähiger Projekte und geeignete Fördermöglichkeiten. Sie sind herzlich eingeladen, vorbeizuschauen!
Ihre EU- und Drittmittelberatung
Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (knb)
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
| Inhalt1. Projektförderung Medienkunst NRW 2027 2. Citizen Science … und dann? 3. Résidence Culture 2027 4. Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds 5. Fonds Kulturelle Bildung im Alter 2027 6. Inklusionsscheck Nordrhein-Westfalen 7. Themenfonds Medienkompetenz 8. Regionales Kultur Programm NRW 9. Förderung deutsch-polnischer Kunst- und Kulturprojekte 10. Förderung von Provenienzforschung 11. Miteinander reden – Gemeinsam gestalten 12. Förderung für kulturelles Erbe, Bildung und Zukunftsfragen 13. Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit 14. Engagementpreis NRW 2027 | | | Projektförderung Medienkunst NRW 2027 | Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) unterstützt Projekte der Medienkunst sowie der digitalen Kultur. Gefördert werden künstlerische und vermittelnde Vorhaben, Kooperationen sowie Forschung, Erhalt und Präsentation von Medienkunstbeständen. Antragsberechtigt sind Institutionen und Initiativen in NRW, darunter Archive, Universitäten und Bildungsträger. Dem Antrag muss eine verpflichtende Beratung durch medienwerk.nrw vorausgehen. Hierfür ist vorab eine Projektskizze an foerderung@medienwerk-nrw.de zu senden; Antragsfrist ist der 15. September 2026.
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| | Citizen Science … und dann? | Die Hans Sauer Stiftung fördert Vorhaben, die Ergebnisse aus Citizen-Science-Projekten verstetigen und gesellschaftlich verankern. Unterstützt werden etwa Transfer- und Netzwerkstrukturen, digitale Werkzeuge sowie Maßnahmen zur dauerhaften Nutzung gewonnener Erkenntnisse. Bewerben können sich insbesondere gemeinnützige Organisationen und wissenschaftliche Körperschaften mit Sitz in Deutschland. Bis zu fünf Vorhaben erhalten jeweils 20 000 Euro. Nach verpflichtender Beratung können Anträge bis zum 27. September 2026 eingereicht werden.
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| | Résidence Culture 2027 | Das französische Kulturministerium eröffnet mit dem Programm „Résidence Culture 2027“ ausländischen Bibliothekarinnen die Möglichkeit zu einem sechswöchigen Fachaufenthalt in Frankreich. Gefördert werden Hospitationen an der Bibliothèque publique d’information in Paris oder an einer französischen Öffentlichen Bibliothek, verbunden mit fachlichem Austausch und internationaler Vernetzung. Bewerben können sich französischsprachige Bibliothekarinnen aus dem Ausland. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2026.
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| | Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds | Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds fördert grenzüberschreitende Kulturprojekte, die Begegnung, Austausch und Verständigung zwischen Deutschland und Tschechien vertiefen. Unterstützt werden vielfältige Vorhaben der kulturellen Zusammenarbeit, wobei die Förderung bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten betragen kann. Anträge sind viermal jährlich online möglich; die nächste Friste endet am 30. September 2026.
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| | Fonds Kulturelle Bildung im Alter 2027 | Mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen fördert kubia Projekte, die älteren Menschen kulturelle Teilhabe ermöglichen und sie aktiv in künstlerische Prozesse einbeziehen. 2027 stehen insbesondere Vorhaben im Mittelpunkt, die sich mit Demokratie und gesellschaftlichen Fragen beschäftigen. Bewerben können sich Kulturschaffende sowie Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen in NRW. Wer erstmals einen Antrag stellt, muss zuvor eine Beratung bei kubia wahrnehmen. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2026.
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| | Inklusionsscheck Nordrhein-Westfalen | Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt mit dem Inklusionsscheck Maßnahmen, die Teilhabe und gemeinsames Erleben von Menschen mit und ohne Behinderung stärken. Förderfähig sind etwa inklusive Kultur- und Begegnungsangebote, Anschaffungen, kleinere Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie personelle Unterstützung für zugängliche Kommunikation. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs. Gewährt wird eine Pauschale von 2 000 Euro; Anträge können bis zum 30. September 2026 gestellt werden.
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| | Themenfonds Medienkompetenz | Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte, in denen Kinder und Jugendliche einen sicheren, kritischen und selbstbestimmten Umgang mit Medien erlernen und digitale Teilhabe erfahren. Voraussetzung ist ihre möglichst weitgehende Beteiligung an Planung und Umsetzung. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine, d.h. auch jene von Bibliotheken, Bürgerinitiativen, operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Je Vorhaben sind bis zu 8 000 Euro Förderung möglich; Anträge können fortlaufend bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
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| | Regionales Kultur Programm NRW | Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) stärkt mit dem Regionalen Kultur Programm kooperative Kulturvorhaben in seinen zehn Kulturregionen. Gefördert werden ein- bis dreijährige Projekte aller Sparten mit regionalem Bezug, kultureller Teilhabe und ausgeprägter Zusammenarbeit von mindestens drei Partnern aus zwei Kommunen. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger; die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent, ergänzend sind bis zu 5 000 Euro für Barrierefreiheit möglich. Vor Antragstellung ist eine Beratung verpflichtend; Frist ist der 30. September 2026.
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| | Förderung deutsch-polnischer Kunst- und Kulturprojekte | Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Wolfram Weimer, fördert Vorhaben, die polnische Kunst, Kultur und Geschichte in Deutschland sichtbar machen und die deutsch-polnische Verständigung stärken. Unterstützt werden Projekte aller Kultursparten, darunter Literatur, Film, Fotografie und neue Medien. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen, öffentliche Einrichtungen und Kommunen in Deutschland. Zuschüsse bis 20 000 Euro sind möglich; Anträge können bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
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| | Förderung von Provenienzforschung | Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert Projekte zur Provenienzforschung in den Bereichen NS-Raubgut, koloniale Kontexte sowie Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR. Unterstützt werden Bestandsprüfungen, Erbenermittlung sowie die Erschließung und Digitalisierung einschlägiger Quellen. Antragsberechtigt sind kulturgutbewahrende und forschende Einrichtungen in Deutschland, darunter Bibliotheken, Archive und Museen. Für langfristige Vorhaben endet die nächste Antragsfrist am 01. Oktober 2026.
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| | Miteinander reden – Gemeinsam gestalten | Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Projekte, die demokratischen Austausch, politische Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen stärken. Unterstützt werden Dialog-, Beteiligungs- und Begegnungsformate, Qualifizierungen, Netzwerke sowie digitale Werkzeuge. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Initiativen, Kommunen und überregional tätige Organisationen. Bewerbungen sind bis zum 02. Oktober 2026 möglich.
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| | Förderung für kulturelles Erbe, Bildung und Zukunftsfragen | Die Wüstenrot Stiftung fördert Vorhaben in den Bereichen Literatur, Kunst und Kultur sowie gesellschaftliche Zukunftsfragen. Unterstützt werden unter anderem Projekte zum Umgang mit Beständen und zum Erhalt kulturellen Erbes. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind inländische steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Anträge über 25 000 Euro können bis zum 01. Oktober 2026 eingereicht werden.
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| | Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit | Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte, die demokratische Kultur, gesellschaftliche Teilhabe und Vielfalt stärken sowie Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenwirken. Unterstützt werden unter anderem Bürgerdialoge, Beteiligungsformate, Medienkompetenz, politische Bildung und Maßnahmen gegen Hass im Netz. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Verbände sowie juristische Personen mit Einrichtungen in Sachsen-Anhalt; die Förderung kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Anträge für Vorhaben ab dem ersten Halbjahr 2027 sind in der Regel bis zum 31. Oktober 2026 einzureichen.
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| | | Engagementpreis NRW 2027 | Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt gemeinsam mit der NRW-Stiftung den Engagementpreis 2027 unter dem Motto „Gemeinsam handeln: Für eine lebendige Demokratie“. Ausgezeichnet werden beispielhafte Projekte bürgerschaftlichen Engagements. Zwölf Vorhaben erhalten zunächst je 1 000 Euro; Publikumspreis, Jurypreis und Sonderpreis sind mit jeweils 5 000 Euro dotiert. Bewerben können sich Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs und öffentliche Einrichtungen aus NRW. Einreichfrist ist der 15. September 2026.
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