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Aufgabe und Ziele des deutschen Bibliotheksverbandes (einfache Sprache)
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Deutscher Bibliotheksverband
Fördernewsletter 25. September 2026

Editorial

Liebe Abonnent*innen der Fördermittelliste,

seit dem 1. September ist der DigitalPakt 2.0 gestartet. Bund und Länder stellen in den kommenden fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Bildung an Schulen bereit. Bemerkenswert ist dabei weniger die Summe allein als die veränderte Ausrichtung: Digitale Infrastruktur soll enger mit Schul- und Unterrichtsentwicklung, Qualifizierung und dem pädagogisch begleiteten Einsatz Künstlicher Intelligenz verbunden werden (BMBFSFJ, DigitalPakt 2.0).

Darin spiegelt sich eine Entwicklung, die über den schulischen Bereich hinausweist. Digitalisierung und KI werden zunehmend weniger als reine Ausstattungsfragen verstanden. Entscheidend ist vielmehr, wie neue Möglichkeiten in bestehende Strukturen gelangen, wie Kompetenzen aufgebaut und Erfahrungen weitergegeben werden. Dass der Bund innerhalb des DigitalPakts eigene Förderlinien für daten- und KI-gestütztes Lehren sowie für Vernetzung und Transfer vorsieht, unterstreicht diesen Ansatz (BMBFSFJ, „Digitales Lehren und Lernen“).

Wie konkret solche Übersetzungsprozesse aussehen können, zeigt der neue KI-Werkzeugkasten für Demokratie von Faktor D. Er setzt nicht bei abstrakten Zukunftsszenarien an, sondern bei alltäglichen Kommunikationsaufgaben: Zielgruppen besser verstehen, Botschaften schärfen, Texte überarbeiten oder Narrative entwickeln. KI wird damit unmittelbar als Arbeitsinstrument erprobt, nicht losgelöst von konkreten Anforderungen.

Einen anderen, ebenso wichtigen Zugang verfolgt die Deutsche Telekom Stiftung mit den „Kooperativen Bildungsreisen“. Teams aus unterschiedlichen Institutionen lernen neue Konzepte im In- und Ausland kennen und übertragen die gewonnenen Erkenntnisse in den eigenen Arbeitskontext. Auch hier steht weniger die fertige Lösung als der Transfer von Erfahrung im Mittelpunkt.
Für Bibliotheken ist diese Verbindung aus Erprobung, Qualifizierung und Austausch besonders interessant. Fördermittel können dabei helfen, neue Technologien nicht nur punktuell einzusetzen, sondern sie fachlich einzuordnen, gemeinsam weiterzuentwickeln und in tragfähige Praxis zu überführen.

Ihre EU- und Drittmittelberatung
Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (knb)
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Inhalt

1. Neue Impulse für Coding und MINT

2. Kommune im DigitalPakt Alter

3. Jugendkultur- und Fachkräfteaustausch 2027 mit Frankreich

4. 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

5. Kulturstiftung der Länder Erwerbungsförderung

6. Kulturstiftung der Länder Ausstellungsförderung

7. Stiftung Deutsches Hilfswerk Projektförderung

8. Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen

9. Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“

10. Zuschüsse für Code-Week-Angebote

11. Lernen über Grenzen hinweg

12. Förderung „anstiftung“

13. idee BW – Wettbewerb für innovative Medienkompetenzprojekte

14. Kooperation öffentliche Bibliothek und Bibliotheken im Justizvollzug

15. Land.Kultur.Stärken – Kulturförderung im ländlichen Raum

Ausschreibungen

1

Neue Impulse für Coding und MINT

Im Rahmen der EU Code Week vergibt das Code4Europe-Konsortium Zuschüsse für wirkungsstarke Vorhaben der digitalen Bildung. Unterstützt werden Aktivitäten zu Coding, Computational Thinking, digitalen Kompetenzen und MINT mit bis zu 9.918 Euro, insbesondere mit breiter Reichweite und Beteiligung von Mädchen und jungen Frauen. Antragsberechtigt sind unter anderem Schulen, Bibliotheken, NGOs und weitere Organisationen in teilnehmenden Ländern. Einreichungen sind bis zum 16. Oktober 2026 möglich.

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2

Kommune im DigitalPakt Alter

Mit dem Förderprogramm „Kommune im DigitalPakt Alter“ unterstützt der DigitalPakt Alter 2027 bundesweit 30 Kommunen mit jeweils bis zu 5.000 Euro. Gefördert werden Maßnahmen, die lokale Netzwerke stärken und wohnortnahe Angebote zur digitalen Teilhabe älterer Menschen ausbauen. Bewerben können sich insbesondere kleine und mittlere Kommunen; Bibliotheken können als Kooperationspartner und Erfahrungsorte eingebunden werden. Die Bewerbung ist mit dem Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ verknüpft. Anträge sind bis zum 16. Oktober 2026 möglich.

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3

Jugendkultur- und Fachkräfteaustausch 2027 mit Frankreich

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung unterstützt als Partnerin des Deutsch-Französischen Jugendwerks außerschulische Begegnungen im Bereich Kultureller Bildung. Gefördert werden Jugend- und Fachkräfteaustausch, digitale Formate sowie trilaterale Vorhaben; Zuschüsse sind unter anderem für Fahrtkosten, Sprachanimation und weitere Projektkosten möglich. Antragsberechtigt sind gemeinnützige außerschulische Organisationen aus Deutschland mit französischen Partnern. Interessierte Träger müssen ihr Vorhaben zunächst bis zum 30. Oktober 2026 bei der BKJ anmelden; nach positiver Rückmeldung folgt der eigentliche Förderantrag.

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4

2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt unter dem Schwerpunkt „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ Projekte, die Digitalisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz im bürgerschaftlichen Engagement voranbringen. Gefördert werden unter anderem Sach- und Honorarkosten sowie projektbezogene Hardware. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts in NRW. Die Bewilligung erfolgt nach Antragseingang und solange Mittel verfügbar sind; Anträge sind bis zum 01. November 2026 möglich.

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5

Kulturstiftung der Länder Erwerbungsförderung

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt den Erwerb von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen von besonderer Bedeutung für Deutschland. Gefördert werden unter anderem bedeutende Werke der Literatur sowie Ergänzungen von Sammlungen, Rückerwerbungen und Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland. Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland; die Stiftung beteiligt sich anteilig an den Erwerbungskosten. Nächste Antragsfrist ist der 15. Dezember 2026.

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6

Kulturstiftung der Länder Ausstellungsförderung

Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung, die regional verankert und zugleich international relevant sind. Im Zentrum stehen wissenschaftlich erarbeitete Vorhaben, die auf eigenen Beständen aufbauen und diese in überzeugender Weise präsentieren und vermitteln. Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland; die Förderung erfolgt anteilig. Nächste Antragsfrist ist der 15. Dezember 2026.

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7

Stiftung Deutsches Hilfswerk Projektförderung

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk unterstützt soziale Vorhaben in ganz Deutschland mit Mitteln aus den Zweckerträgen der Deutschen Fernsehlotterie. Bewerbungen sind in den Bereichen Soziale Projekte, Quartiersentwicklung, Digitalisierung und Soziale Innovationen möglich. Voraussetzung ist eine vorgeschaltete Organisationsprüfung; nur positiv geprüfte Träger können einen Antrag stellen. Die Bewerbungsphase läuft vom 02. November bis 17. Dezember 2026, die Organisationsprüfung muss bis zum 10. Dezember 2026 abgeschlossen sein.

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8

Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert öffentlich zugängliche und niedrigschwellige Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum, die kulturelle Teilhabe, Begegnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Unterstützt werden unter anderem Literatur-, Musik-, Theater- und Tanzveranstaltungen sowie mobile Kulturformate. Antragsberechtigt sind Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs und Initiativen mit rechtsfähigem Träger. Je Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe werden 500 Euro gewährt; die Veranstaltung muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein, der Antrag spätestens vier Wochen nach Durchführung eingehen.

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9

Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, und die Kulturstiftung der Länder fördern Maßnahmen zum nachhaltigen Erhalt schriftlichen Kulturguts. Unterstützt werden Vorhaben von der Prävention übe die Notfallvorsorge bis zur Schadensbehebung. Antragsberechtigt sind Einrichtungen des Bundes, der Länder, Kommunen und Religionsgemeinschaften sowie weitere Träger wie Stiftungen oder Vereine. Das Programm bündelt seit 2026 die frühere KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm. Anträge sind bis zum 31. Januar 2027 einzureichen.

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10

Zuschüsse für Code-Week-Angebote

Über die regionalen Hubs der Code Week Germany können Veranstaltende Zuschüsse für eigene Coding-, Making- und Digitalangebote erhalten. In Hamburg stehen pauschal 350 Euro, in Baden-Württemberg, Bayern, Bonn-Rhein-Sieg und im Münsterland jeweils bis zu 300 Euro bereit. Förderfähig sind regionale Angebote, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen; teils ist Gemeinnützigkeit erforderlich. Beantragt wird die Unterstützung bei der Eintragung des Workshops. Maßgeblich sind die Fristen und Aktionszeiträume des jeweiligen Regio-Hubs.

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11

Lernen über Grenzen hinweg

Mit den „Kooperativen Bildungsreisen“ fördert die Deutsche Telekom Stiftung den institutionenübergreifenden Erfahrungsaustausch im Bildungsbereich. Unterstützt werden selbst organisierte Lernreisen im In- und Ausland, um innovative Konzepte kennenzulernen, weiterzuentwickeln und in die eigene Praxis zu übertragen. Bewerben können sich Teams aus mindestens zwei Institutionen; eine Person muss aus einer Schule kommen, auch Bibliotheken können beteiligt sein. Bewerbungen sind fortlaufend möglich; eine feste Einreichfrist ist derzeit nicht ausgewiesen.

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12

Förderung „anstiftung“

Die anstiftung unterstützt gemeinnützige Vorhaben, die gemeinschaftliches Selbermachen, lokale Vernetzung und nachhaltige Alltagspraktiken fördern. Für Bibliotheken kommen insbesondere Repair-Angebote, Makerspaces, offene Werkstätten oder nachbarschaftlich ausgerichtete Projekte in Betracht. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid, sodass etwa Fördervereine als Träger infrage kommen. Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden.

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Wettbewerbe und Preise

13

idee BW – Wettbewerb für innovative Medienkompetenzprojekte

Mit idee BW zeichnet MedienFokus BW innovative Ansätze aus, die einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der Medienkompetenz in Baden-Württemberg leisten. Berücksichtigt werden sowohl neue Ideen als auch bereits erfolgreich erprobte Maßnahmen. Für die überzeugendsten Einreichungen stehen Preisgelder von bis zu 20 000 Euro bereit. Bewerben können sich natürliche und juristische Personen mit entsprechenden Aktivitäten im Land. Einreichungen sind bis zum 04. Oktober 2026 möglich.

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14

Kooperation öffentliche Bibliothek und Bibliotheken im Justizvollzug

Anlässlich seines 20-jährigen Bestehens schreibt der Förderverein Gefangenenbüchereien e. V. einen bundesweiten Wettbewerb für gelungene Kooperationen zwischen kommunalen Öffentlichen Bibliotheken und Bibliotheken in Justizvollzugs- oder Jugendarrestanstalten aus. Gesucht werden Best-Practice-Beispiele etwa zu Medienversorgung, Leseförderung, Veranstaltungen oder kreativer Zusammenarbeit. Vergeben werden 3 000, 2 000 und 1 000 Euro. Bewerben können sich entsprechende Kooperationsprojekte. Einsendeschluss ist der 30. November 2026.

Quelle/ Informationen

Termine

15

Land.Kultur.Stärken – Kulturförderung im ländlichen Raum

Am 01. Oktober 2026 von 16:30 bis 19:30 Uhr lädt die LKJ Baden-Württemberg zur Veranstaltung „Land.Kultur.Stärken“ ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie kulturelle Bildungsarbeit im ländlichen Raum gelingen und „Kultur macht stark“ dafür genutzt werden kann. Thematisiert werden Bündnisbildung, Praxisbeispiele und Wege zu nachhaltiger kultureller Teilhabe vor Ort. Eingeladen sind Akteur*innen aus Kultur, Bildung, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Weitere Informationen und die Anmeldung sind online verfügbar.

Quelle/ Weitere Informationen

Impressum

Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service des Kompetenznetzwerks für Bibliotheken (knb) und des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv). Wir freuen uns über Ihre Anregungen oder Kommentare: 
foerderung@bibliotheksverband.de

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V.i.S.d.P: Dr. Holger Krimmer, Bundesgeschäftsführer

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