Auf dieser Seite stellt der dbv-Landesverband Baden-Württemberg spezifische Informationen zur Corona-Pandemie für Bibliotheken in Baden-Württemberg zusammen und aktualisiert diese fortlaufend. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes finden Sie auf der Seite der Landesregierung sowie weitere Informationenauf den Seiten des Ministeriums für Wissenschadt, Forschung und Kunst sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Empfehlungen zu Aerosolen in Fahrzeugen, Belüftungskonzepten in Kultureinrichtungen und Virusmutationen gibt eder Expertenkreis Aerosole der Landesregierung Baden-Württemberg. Hier finden Sie aktuelle Förderprogramme für Bibliotheken in Baden-Württemberg. Auch der Bundesverband trägt Informationen auf der Themenseite "Coronavirus" zusammen.

Update 23.02.2022

Am 23.2.2022, ist eine weitere Lockerung der Corona-Verordnung in Kraft getreten. Das Land Baden-Württemberg befindet sich aktuell in der Warnstufe.

Damit ist der Zugang zu Bibliotheken und Kultureinrichtungen mit 3 G (getestet oder geimpft oder genesen) möglich. Die Maskenpflicht mit FFP2-Maske bleibt.

Leider unterscheiden sich Bibliotheken nach wie vor vom Einzelhandel, d.h. Kultur- und Bildungseinrichtungen müssen immer noch den 3 G-Status am Eingang kontrollieren.

Ausführliche Informationen im Überblick

Update 12.01.2022

Mit Beschluss vom 11. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 12. Januar 2022 in Kraft.

Die wichtigste Änderung: Die Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen. Baden-Württemberg friert die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben.

Weitere Anpassung der Corona-Verordnung: FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe): In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.

Update vom 27.12.2021

Mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 27. Dezember 2021 in Kraft.

Für Bibliotheken gelten folgende Regelungen:

  • Bibliotheken: Abholung bestellter Medien unbeschränkt möglich.
  • Basisstufe: in geschlossenen Räumen: 3G
  • Im Freien: ohne weitere Regelungen
  • Warnstufe: in geschlossenen Räumen: 3G mit PCR-Test Im Freien: 3G
  • Alarmstufe: 2G, Ausnahme sind Archive und Landesbibliotheken, hier gilt 3G mit PCR-Rest Alarmstufe II: 2G+, Ausnahme sind Archive und Landesbibliotheken, hier gilt 3G mit PCR-Rest
  • Voraussetzung sind: Hygienekonzept, Datenverarbeitung, Maskenpflicht

Erläuterungen des für Bibliotheken zuständigen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu Ausnahmen vom Zutrittsverbot und der Testpflicht: Siehe unter Punkt 11 der FAQ Kulturbetrieb: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Update 04.12.2021

Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 4. Dezember 2021 in Kraft. Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen:

Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, [...] und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden. Übersicht über die Regelungen im vierstufigen System finde Sie hier.

Update 24.11.2021

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Einschränkungen.

In Baden-Württemberg werden nicht nur die Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder am 18. November 2021 geeinigt haben, umgesetzt, sondern gehen drüber hinaus.

Für Bibliotheken gilt:

  • Abhol- und Lieferdienste sind uneingeschränkt möglich.
  • Basisstufe: in geschlossenen Räumen 3G, im Freien ohne weitere Regelungen
  • Warnstufe: in geschlossenen Räumen 3G mit PCR-Test, im Freien 3 G
  • Alarmstufe: 2 G, Ausnahme Landesbibliotheken und Archive mit PCR-Test Alarmstufe II: 2 G, Ausnahme Landesbibliotheken und Archive mit PCR-Test

Alle Informationen finden Sie hier.

Update 20.10.2021

Mit Beschluss vom 20. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 28. Oktober 2021 in Kraft.

Update 15.10.2021

Die Landesregierung passt zum 15. Oktober 2021 die Corona-Verordnung an. Das bisherige Stufensystem bleibt unverändert. Neu ist das 2G-Optionsmodell.

Veranstalter, Dienstleister oder Händler können sich dann dafür entscheiden, den Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen zu gestatten. Dies müssen sie, etwa durch einen Aushang, für alle Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden deutlich machen. In der Basisstufe entfällt dann die Maskenpflicht für die Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden.

Für Beschäftigte/Mitarbeitende gilt weiterhin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.

Wie beim 3G-Modell müssen auch beim 2G-Modell Besucher*innen/Teilnehmer*innen/Kund*innen/Gäste den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Ansonsten dürfen sie die Einrichtung nicht betreten oder nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Update 15.09.2021

Die Landesregierung hat am 15.09.2021 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 16.09.2021:

In Bibliotheken ist die Abholung bestellter Medien unbeschränkt möglich.

Für Erwachsene gilt in geschlossenen Räumen:
a) Basisstufe: 3G-Regel
b) Warnstufe: 3G-Regel (nur PCR-Test)
c) Alarmstufe: 3G-Regel (nur PCR-Test) Hier gilt für Bibliotheken und Archive eine Ausnahme im Vergleich zu anderen Kultureinrichtungen (in diesen gilt 2G-Regel).

Im Freien gilt für Erwachsene:
a) Basisstufe: ohne weitere Regelungen
b) Warnstufe: 3G-Regel
c) Alarmstufe: 3G-Regel (nur PCR-Test) Hier gilt für Bibliotheken und Archive eine Ausnahme im Vergleich zu anderen Kultureinrichtungen (in diesen gilt 2G-Regel).

Datenverarbeitung, ein Hygienekonzept und die Beachtung der Maskenpflicht sind erforderlich.

Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen im Hinblick auf Kinder,  Jugendliche sowie Schüler*innen (Ausnahmen von der Maskenpflicht, von der PCR-Pflicht, der 2G-Beschränkung) sowie weitere Ausnahmen und Hinweise, die in der aktuell gültigen Corona-Verordnung nachzulesen sind.