Grundlagenpapier des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
Bibliotheken müssen ihre Kernaufgabe auch in der digitalen Welt erfüllen
Der freie Zugang zu Informationen und Quellen ist in Deutschland ein hohes Gut. Dieses im Grundgesetz verankerte Recht gewährleisten Bibliotheken in besonderem Maße. Sie tragen durch den Zugang zu Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und anderen Quellen zur Meinungsfreiheit, der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und zur Chancengleichheit bei. Dies gilt nicht nur für die
analoge, sondern auch für die digitale Welt. Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig gerade der Zugang zu digitalen Informationen ist.
Forderung an die Politik: Gleichstellung von Buch und E-Book
#BuchistBuch
Bei der Buchpreisbindung und dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz sind E- Books und gedruckte Bücher gesetzlich gleichgestellt. Nun muss auch für den Erwerb und die Ausleihe von E-Books durch Bibliotheken die rechtliche Gleichstellung erfolgen. Denn nur so kann die Erfüllung ihres Auftrags grundsätzlich sichergestellt werden.
Der dbv fordert die Bundesregierung deshalb auf, den im Koalitionsvertrag beschriebenen „digitalen Aufbruch“ ernst zu nehmen und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bei der Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt sind. Bibliotheken müssen die Möglichkeit erhalten, E-Book-Lizenzen gleich nach ihrem Erscheinen zu angemessenen Bedingungen zu erwerben, um so den Bibliotheksnutzer*innen auch in der digitalen Welt den Zugang zu Informationen und Literatur zu ermöglichen. Zugleich müssen Bedingungen geschaffen werden, Autor*innen und Verlage für den analogen und den digitalen Verleih zu vergüten.
Der dbv hält es für zwingend erforderlich, das EuGH-Urteil vom 10. November 2016 endlich umzusetzen. Der dbv schlägt dazu vor, in § 27 Abs. 2 UrhG einen neuen Satz 2 einzufügen: „Beim Verleihen von Medienwerken in unkörperlicher Form gelten die Regelungen über das Verleihen nach § 17 Abs. 2 entsprechend“. Im neuen Satz 3 (bisher Satz 2) ist zu ergänzen:
„Verleihen im Sinne von Satz 1 und 2 ist…“
Es wird Zeit, die lange überfällige gesetzliche Lösung zur Stärkung der Lesefähigkeit in einer digitalen Gesellschaft umzusetzen! Ein Blick auf die aktuelle Situation zeigt, wo wir stehen
Kein Zugang zu aktuellen E-Books
Derzeit werden die Bibliotheksnutzer*innen von der Teilhabe an zahlreichen aktuellen E-Books willkürlich ausgeschlossen. Während die gedruckte Ausgabe sofort den Weg in die Bibliotheksregale findet, können Verlage den Erwerb der E-Book-Ausgabe durch eine Sperrfrist für Bibliotheken oftmals für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten verhindern. Obwohl dies viele verschiedene Titel betrifft, kann das Problem am eindrücklichsten an der Spiegel-Bestsellerliste (Belletristik und Sachbücher) illustriert werden: 70% der dortigen Titel sind für Bibliotheken nicht als E-Books erhältlich.2 Bibliotheken werden diese von den Verlagen willkürlich betriebene Zugangsbeschränkungen für ihre jeweiligen Bibliothekssammlungen nie akzeptieren können, da sie das Grundrecht der Informationsfreiheit einzuschränken drohen, für das sich die Bibliotheken als Treuhänder verstehen.
E-Lending ist dem Verleih von physischen Büchern nachgebildet
Im „Ökosystem Buch“ sind Bibliotheken und Verlage im Printbereich jahrzehntelang gut miteinander ausgekommen; das System war für alle Beteiligten wirtschaftlich austariert. Niemand würde argumentieren, dass die 109 Mio. physischen Medien in den Öffentlichen Bibliotheken, die im Jahr 2019 (vor der Pandemie) 340 Mio. Mal ausgeliehen wurden, den Buchmarkt gefährden oder „zerstören“.
Das praktizierte E-Lending der Bibliotheken bildet dieses System perfekt nach: So kann ein E-Book – wie ein gedrucktes Buch – pro Lizenz und festgelegtem Zeitraum nur von jeweils einem*r registrierten Bibliotheksnutzer*in ausgeliehen werden („one copy, one loan“). Zudem haben Bibliotheksnutzer*innen nur Zugriff auf die E-Booksder Bibliothek, bei der sie angemeldet sind, Vorteile der „Nicht-Abnutzung“ und des bequemen Remote-Zugriffs auf E-Books gegenüber gedruckten Büchern gleichen die Bibliotheken mit einem 1,5-
fachen Preis sowie zeitlicher Begrenzung der Nutzungsdauer aus (nach Ablauf der Lizenz muss das E-Book erneut erworben werden). All diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Buchmarktes!
Vergütung der Autor*innen auch für E-Books
Autor*innen und Verlage erhalten beim E-Lending – anders als beim gedruckten Buch – keine zusätzliche Entschädigung pro Ausleihe von Bund und Ländern (die sogenannte „Bibliothekstantieme“). Der Deutsche Bibliotheksverband fordert daher seit Jahren, dass die Bibliothekstantieme, die jede*r Autor*in und jeder Verlag beim Verleih eines Buches erhält, erhöht und auf den Verleih von E-Books ausgeweitet wird. Hier ist die Kultusministerkonferenz (KMK) gefragt, die diese Bibliothekstantieme finanziert.
Eine Ausleihe ist nie ein verlorener Kauf
Lesen ist die Grundlage für Bildung und Teilhabe in unserer komplexen Welt. Von jeher eint deshalb Autor*innen, Verlage und Bibliotheken ein gemeinsames Ziel: Lesefreude zu wecken, durch Lesen zu inspirieren und Wissen zu vermitteln. Lesen steht heute stärker denn je in Konkurrenz mit neuen digitalen Angeboten.3 Aktuelle Studien zeigen, dass die Lesefähigkeit deutlich nachlässt. Jedes ausgeliehene Buch – sei es in gedruckter oder digitaler Form – trägt dazu bei, die Lesefreude zu stärken. Nur wer lesen kann, kauft auch Bücher.
In einer Zeit, in der immer mehr Menschen auf digitale Formate zugreifen, darf Bibliotheken deshalb der Kauf von aktuellen E-Books nicht verwehrt werden. Denn es braucht viele Akteure, die sich für das Lesen einsetzen!
Kontakt
Dr. Holger Krimmer, Bundesgeschäftsführer
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10
E-Mail: dbv@bibliotheksverband.de
www.bibliotheksverband.de