Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv)

Bibliotheken haben einen breiten gesellschaftlichen Auftrag: Sie vermitteln niedrigschwellig Zugang zu Wissen und Information, sie fördern die Bildung ihrer Nutzer*innen, und sie sind Orte der gesellschaftlichen Begegnung, der Teilhabe und des Austauschs. In unserer digitalen Welt helfen sie durch Strategien zur digitalen Teilhabe gezielt der digitalen Spaltung entgegenzuwirken.

Um ihren vielseitigen Aufgaben gerecht zu werden, sind Bibliotheken nicht nur auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen, sondern auch darauf, dass sich vorhandene Mitarbeiter*innen stetig weiterbilden, um so mit der Digitalisierung und dem Medienwandel mithalten können. Genau dies ist jedoch immer seltener gegeben: Bibliotheken erleben einen steigenden Fachkräftemangel, gekoppelt mit Hürden, die den vorhandenen Mitarbeiter*innen den Zugang zu wissenschaftlicher Weiterbildung zunehmend verstellen.

Um das Problem der Weiterbildung anzugehen, bittet der dbv in Übereinstimmung mit entsprechenden Empfehlungen der HRK und des Wissenschaftsrates politische Entscheidungsträger*innen auf Bundes- und Landesebene, sich für folgende Anliegen einzusetzen:

  • Einstufung der wissenschaftlichen Weiterbildung als hoheitliche Aufgabe
    Weiterqualifizierung im Bibliotheksbereich ist immer häufiger an hohe Kosten gebunden, was gerade für Beschäftigte aus niedrigen bis mittleren Vergütungsgruppen eine ernste finanzielle Hürde darstellt. Grund dafür ist, dass die - für eine Höhergruppierung erforderlichen Studienabschlüsse - für Berufstätige ausschließlich über wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen erlangt werden können, die aufgrund bestehender Rahmenbedingungen mit hohen Kosten verbunden sind. Derzeit wird „wissenschaftliche Weiterbildung" in den Bundesländern aufgrund unklarer Definitionen überwiegend als „wirtschaftliche Tätigkeit“ der Hochschulen eingestuft. Dies führt zu einer Verteuerung der Weiterbildungsangebote, denn „wirtschaftliche Tätigkeit“ unterliegt (im Gegensatz zu hoheitlichen Tätigkeiten) dem EU-Beihilferecht, und die Hochschule ist automatisch dazu verpflichtet, Gewinne zu erwirtschaften. Um die Kosten nicht zu einer unüberwindbaren Hürde werden zu lassen, sollten die Länder daher die wissenschaftliche Weiterbildung als hoheitliche Aufgabe behandeln können, und der Bund sollte im Rahmen des EU-Rechts eine verlässliche Absicherung dieses Vorgehens anstreben.
     
  • Ein einheitlicher Rechtsrahmen
    Die Länder sollten einen einheitlichen Rechtsrahmen für die wissenschaftliche Weiterbildung schaffen - insbesondere in Bezug auf Deputatsanrechnung und die Overheadsätze in der Berechnung von Gebühren. Dabei sollten sie „eine verursachungsgerechte Ermittlung von Overheadkosten [anwenden]“. Das heißt, bei der Kostendeckung sollten „nur die Kosten einberechnet werden, die mit den Weiterbildungsangeboten verbunden sind.“
     
  • Gebührenermäßigung
    Es sollten Regelungen geschaffen werden, wonach bei besonderem öffentlichen Interesse (wie auch im Bereich Gesundheit oder Schuldienst) die Gebühren in weiterbildenden Studiengängen ermäßigt oder erlassen werden können. Diese Gebührenermäßigung bzw. -befreiung müsste mit einer finanziellen Kompensation seitens der Länder einher gehen. Dazu gehört auch eine auskömmliche Finanzierung der weiterbildenden Bachelorstudiengänge. 


Kontakt


Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10
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