Kurzfassung der Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)

Ergebnisse der Studie des Netzwerks Autor*innenrechte zum E-Lending verdeutlichen: Es ist Zeit für ernsthafte Gespräche anstatt fragwürdiger Behauptungen

 

Kurzfassung der Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) positioniert sich zu der am 15. Mai 2022 vom Netzwerk Autorenrechte (NAR) veröffentlichten Studie „Digitale Leihe und Bibliotheken“ wie folgt:

Mehr Transparenz notwendig

Die Studie zeigt eines sehr deutlich: Die Autor*innen verfügen nicht über genügend Informationen zu konkreten Verfahren und Vergütungsstrukturen beim E-Lending. Der dbv widerspricht entschieden der Darstellung des NAR, dass dies in der Hand der
Bibliotheken läge! Der dbv unterstützt den Wunsch der Autor*innen nach mehr Transparenz.

Bessere Vergütungsstrukturen schaffen

Der dbv ist ebenso wie die Rechteinhaber*innen der Ansicht, dass die Vergütungsstruktur in den Verhandlungen über „faire Rahmenbedingungen“ eine wichtige Rolle spielen muss. Der dbv fordert seit langem eine Entschädigung der Rechteinhaber*innen für Ausleihen von E-Books - dazu muss die Kultusministerkonferenz die Ausweitung der gesetzlichen Regelung, die aktuell nur für physische Medien gilt, beschließen.

Zugang zu allen Neuerscheinungen für Bibliotheken

Angesichts des geringen Informationsniveaus, das die NAR-Studie den teilnehmenden Autor*innen hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Funktionsweisen des E-Lending und dessen Vergütungsmechanismen bescheinigt, ist der dbv irritiert über daraus abgeleitete Behauptungen des NAR – insbesondere, dass Bibliotheken ihren Medienkauf angeblich auf Bestseller fokussieren würden.

Öffentlich finanzierte Bibliotheken haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag: Ihren Nutzer*innen den Zugang zu Wissen und Information – und damit zur gesamten Breite auch aktueller Publikationen – zu gewähren. Derzeit verhindern Verlage willkürlich, dass Bibliotheken ihre Aufgabe im Sinne des Grundrechts auf Informationsfreiheit ausüben können. Der dbv hält deshalb an seiner zentralen Forderung fest: Der Verleih von E-Books muss dem Verleih des gedruckten Buchs rechtlich gleichgestellt werden. Dies schließt ein, dass Bibliotheken auf alle Neuerscheinungen sofort nach ihrem Erscheinen auf dem Markt zugreifen können.

Der dbv fordert das NAR und die Verlage auf, auf dem Boden der Tatsachen gemeinsam zu konstruktiven Gesprächen zu kommen, statt fragwürdige Behauptungen aufzustellen. Auf Basis von validen Zahlen und Fakten müssen nun endlich gesetzliche Regelungen für angemessene Bedingungen für alle geschaffen werden.

Zur Langfassung der Stellungnahme.


Kontakt


Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10
E-Mail: dbv@bibliotheksverband.de
www.bibliotheksverband.de