Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv)
Am 15. Mai 2022 hat das Netzwerk Autorenrechte seine Studie „Digitale Leihe und Bibliotheken“ veröffentlicht. Daraus schließt der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv): Es gibt viele Ansatzpunkte für einen gemeinsamen Lösungsweg. Nun ist es an der Zeit, dass sich Vertreter*innen der Politik mit Vertreter*innen der Autorenschaft, der Verlage, der Verwertungsgesellschaften, des Buchhandels und der Bibliotheken wieder an einen Tisch setzen und auf Basis von Zahlen und Fakten diesen Lösungsweg beschreiten.
Die Studie des Netzwerks Autor*innenrechte kommentiert der dbv wie folgt:
1. Autor*innen benötigen mehr Transparenz
Die Studie zeigt auf eindrückliche Weise, dass bei Autor*innen ein großer Mangel an Kenntnis über die konkreten Verfahren und die Vergütungsstrukturen beim E-Lending herrscht und sie sich daher mehr Informationen und Transparenz wünschen. 94,6 % der Autor*innen fühlen sich von einem Verlag oder ihrem beauftragten SP-Dienstleister nicht ausreichend informiert. Zudem wissen Autor*innen wenig über die Erlöse einzelner Titel beim E-Lending oder darüber, wie oft eine Bibliothek Titel ausleihen darf, bis eine Lizenz erneuert werden muss.3 Selbst über das von den Verlagen praktizierte sogenannte „Windowing“ (eine Sperrfrist bis zu 12 Monaten) – um das sich neben der Frage der Vergütung die aktuelle Debatte dreht – haben nur ca. 10 % der Autor*innen Kenntnis. Bei gedruckten Büchern sind über 80 % der Befragten nicht darüber informiert, wer den Medienetat für Öffentliche Bibliotheken bzw. die Höhe der Vergütung für Autor*innen, die sogenannte „Bibliothekstantieme“, festlegt und finanziert.
Der dbv unterstützt diesen Wunsch nach mehr Transparenz nachdrücklich. Allerdings liegt dies nicht in der Hand der Bibliotheken! Denn:
- Der Etat der Öffentlichen Bibliotheken wird von den Trägern, also den Kommunen und freien Trägern, festgelegt und finanziert.
- Die Bibliothekstantieme für gedruckte Bücher wird von den Bundesländern über die Kulturministerkonferenz (KMK) und dem Bund mit der VG Wort verhandelt und finanziert – und nicht von den Bibliotheken oder gar dem Deutschen Bibliotheksverband.
- Es ist ebenfalls die KMK, die das System der Stichprobenerhebung als Basis der Ausschüttung an Autor*innen und Verlage (und die derzeit 18 Referenzbibliotheken als Grundlage umfasst) festlegt. Der dbv unterstützt die KMK bei der Auswahl auf Basis der von der KMK festgelegten Kriterien.
- Bibliotheken im deutschsprachigen Raum nutzen für ihre E-Ausleihen zwei sogenannte Aggregatoren (Divibib Gmbh und Overdrive Inc.), die für die Bibliotheken mit Verlagen Lizenzen für E-Medien verhandeln und sie auf einer technischen Plattform für Bibliotheken bereitstellen.
- Die Vergütung der Autor*innen für den Verkauf von gedruckten Büchern und für die Lizenzierung von E-Books wird in Verträgen zwischen Verlagen und Autor*innen ausgehandelt. Bibliotheken sind daran nicht beteiligt und haben daher weder Einfluss noch Einblick in diese Verträge. Bibliotheken können die Autor*innen daher nicht darüber informieren, wie viel Erlös sie von einzelnen E-Book-Titeln erzielen. Dafür muss sich der/die Autor*in an ihren/seinen Verlag wenden.
Der dbv setzt sich in Gesprächen mit Vertreter*innen der Politik, Autorenschaft, der Verlage, der Verwertungsgesellschaften und des Buchhandels dafür ein, dass den Autor*innen im Gesamtsystem des E-Lendings mehr Transparenz gewährt wird. Selbstverständlich ist er bereit, die ihm vorliegenden Zahlen und Daten weiterzugeben.
2. Die Vergütungsstruktur für Rechteinhaber*innen muss in Verhandlungen mit der Politik eine wichtige Rolle spielen
In der Studie wird an mehreren Stellen die niedrige Entschädigung für Rechteinhaber*innen für den Verleih von gedruckten Büchern und E-Books thematisiert. Der dbv stellt sich klar hinter die Rechteinhaber*innen: die Vergütungsstruktur muss in den Verhandlungen mit der Politik über „faire Rahmenbedingungen“ eine wichtige Rolle spielen. Der dbv fordert seit mehr als zehn Jahren, dass die Bibliothekstantieme, die jede*r Autor*in und jeder Verlag beim Verleih eines Buches als Entschädigung erhält, erhöht und auf den Verleih von E-Books ausgeweitet wird. Hier sind die KMK und die VG Wort gefragt, die diese Bibliothekstantieme miteinander verhandeln. Der dbv unterstützt gerne die Aufnahme von gemeinsamen Gesprächen der Autorenschaft mit der KMK und der VG Wort.
Der dbv bedauert sehr, dass die „tatsächliche Vergütung pro Ausleihe“ von „0,04 EUR“ direkt mit der „Wahrnehmung einer Partnerschaft“ mit dem dbv in Verbindung gebracht wird. Dies zeigt bedauerlicherweise den Mangel an Kenntnis über die Entschädigungsstrukturen. Es ist, wie oben geschrieben, nicht der dbv, sondern die KMK, die das System der Erhebung festlegt und über die Höhe der Gesamtsumme mit der VG Wort regelmäßig verhandelt und diese finanziert. Es ist die VG Wort, die die Entschädigung an die Rechteinhaber*innen auf Basis von ihren eigenen festgelegten Kriterien vergibt.
3. Zur Erfüllung ihres gesellschaftlichen Auftrags erwerben Bibliotheken ihren Bestand aus der ganzen Breite der Publikationen
Es ist wenig überraschend, dass bei einer Befragung, bei der ca. ¼ der Antwortenden Bestsellerautor*innen sind, die Antwort auf die Frage „Öffentliche Bibliotheken sind hauptsächlich an Bestsellern zur digitalen Ausleihe interessiert. Wie findest du das?“ eher negativ ausfällt. Die Unterstellung dieser Frage, dass Bibliotheken ihren Medienkauf auf Bestseller fokussieren würden, weist der dbv klar zurück. Die Spiegel-Bestseller-Liste verdeutlicht jedoch wie in einem Brennglas die zugrunde liegende Problematik, die bei allen Neuerscheinungen sichtbar ist: 70% davon sind in den ersten Monaten nach Erscheinen nicht für Leser*innen der Öffentlichen Bibliotheken ausleihbar.
Öffentliche Bibliotheken, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag: Ihren Nutzer*innen den Zugang zu Wissen und Information – und damit zur Breite von Publikationen zu gewähren. Bedauerlicherweise sind es gerade die Neuerscheinungen, die den Bibliotheksleser*innen im E-Book-Bereich für viele Monate vorenthalten werden. Dieses Ausschlussverhalten, bei dem der Verlag willkürlich entscheidet, welche Publikationen in öffentlich geförderten Einrichtungen zur Verfügung stehen dürfen, ist aus Sicht der Bibliotheken nicht hinnehmbar. Diese von den Verlagen betriebenen Zugangsbeschränkungen gefährden den ungehinderten Zugang zu Informationen, für den sich die Bibliotheken als Treuhänder verstehen.
Der dbv hält deshalb an seiner zentralen Forderung fest: Der Verleih von E-Books muss dem Verleih des gedruckten Buch rechtlich gleichgestellt werden. Dies schließt ein, dass Bibliotheken auf alle E-Books inkl. Neuerscheinungen wie bei Printbüchern auch sofort nach ihrem Erscheinen auf dem Markt zugreifen können.
4. Zeit für Gespräche auf Basis von Fakten und Zahlen
Die Debatte um das E-Lending beschäftigt Vertreter*innen der Autorenschaft, der Verlage, des Buchhandels, der Verwertungsgesellschaften und der Bibliotheken bereits seit vielen Jahren: zahlreiche Stellungnahmen haben die Positionen der beiden Seiten deutlich gemacht. Allerdings fehlt es weiterhin an fundierten Studien sowie geprüften Zahlen und Fakten zum Nutzerverhalten.
Die Bundesregierung hat seit zwei Legislaturperioden das Thema E-Lending auf ihrer Agenda und sich nun endlich ein konkretes Ziel gesetzt: Sie möchte „faire Rahmenbedingungen beim E-Lending“ schaffen. Dieses Ziel sollte von allen Stakeholdern als Chance wahrgenommen werden, um endlich an einen Tisch zu kommen und mit der Verständigung auf eine gesetzliche Regelung angemessene Bedingungen für alle zu schaffen.
Kontakt
Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10
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