Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv)

Im Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Fragebogen veröffentlicht, mit dem der Regulierungsbedarf im Urheberrecht für das E-Lending geprüft werden soll. Im Folgenden sind die Antworten des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv) abgebildet.

Der Fragebogen enthält sowohl Fragen zum E-Lending in Öffentlichen Bibliotheken (ÖBs) als auch zum E-Lending in wissenschaftlichen Bibliotheken (WBs). Da die Problematiken im Bereich des E-Lending für ÖBs und WBs zum größten Teil sehr unterschiedlich sind, ist die Stellungnahme z.T. nach ÖB- und WB-Geltungsbereich unterteilt.

1. Allgemeine Fragen

1.1. Bewerten Sie die aktuellen Rahmenbedingungen des E-Lending als „fair“? Bitte begründen Sie Ihre Antwort kurz.

Nein. Derzeit gibt es, im Gegensatz zu gedruckten Büchern, keine gesetzliche Regelung für das E-Lending. Diese Rahmenbedingung kann nicht als „fair“ betrachtet werden. Denn während die gedruckte Ausgabe eines Buches sofort den Weg in die Bibliotheksregale finden kann, können Verlage den Erwerb der E-Book-Ausgabe durch eine Sperrfrist für Bibliotheken (sog. „Windowing“) von bis zu 12 Monaten verhindern. Manche E-Books werden den Bibliotheken auch gänzlich vorenthalten. Damit werden die Bibliotheksnutzer*innen von der Teilhabe an zahlreichen aktuellen E-Books willkürlich ausgeschlossen. Zudem bieten viele Verlage - insbesondere, wenn sie nicht im Börsenverein organisiert sind - Bibliotheken gar keine Lizenzen an. Bibliotheken werden diese von den Verlagen betriebene Zugangsbeschränkung für ihre jeweiligen Bibliothekssammlungen nie akzeptieren können, da sie das Grundrecht der Informationsfreiheit einzuschränken drohen, für das sich die Bibliotheken als Treuhänder verstehen. Seit vielen Jahren versuchen Bibliotheken vergeblich, auf Lizenzwege eine breite Informationsversorgung zu schaffen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre, insbesondere beim „Windowing“, zeigen sehr deutlich, dass dieser Ansatz an Grenzen stößt und eine gesetzliche Regelung dringend geboten ist. Solange Verlage einseitig über das ob und wie einer Ausleihe durch Bibliotheken entscheiden, ist auch weiterhin nicht zu erwarten, dass ein fairer Ausgleich gefunden wird, der es Bibliotheken ermöglicht, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und den Bürger*innen ein breites und nach fachlichen Kriterien kuratiertes Angebot zu unterbreiten.

Mehr Informationen zu dieser Fragestellung finden sich auch im Grundlagenpapier des dbv vom 31.05.2022: https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2022-05/2022_05_30_dbv_Grundlagenpapier_Zugang%20zu%20E-Books_analog_und_digital_final.pdf


1.2. Welche (tatsächlichen) Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen beim Verleih analoger und digitaler Bücher?

Beim physischen Buch wird die Ausleihe juristisch definiert als zeitlich befristete Überlassung eines analogen Exemplars an registrierte Bibliotheksnutzer*innen, Verlängerungen sind in der Regel möglich. Jedes auf dem Markt erschienene Werk kann nach Erwerb durch die Bibliothek den Nutzer*innen für die Ausleihe zur Verfügung gestellt werden. Trotz Mehrfachexemplaren kann es zu längeren Wartezeiten kommen, was in der „analogen“ Welt allerdings in der Natur der Sache liegt und daher akzeptiert wird. Mit der Zeit werden physische Exemplare durch den Gebrauch abgenutzt.

Beim Verleih digitaler Bücher (E-Lending) wird den registrierten Bibliotheksnutzer*innen technisch betrachtet eine Kopie des digitalen Werks zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Dabei werden die Einschränkungen der analogen Welt - einschließlich der Wartezeiten - durch das One-Copy-One-Loan-Modell und ein entsprechendes Digital Rights Management (DRM) nachgebildet. Lediglich die Abholung und Rückgabe vor Ort entfällt. Stattdessen müssen registrierte Bibliotheksnutzer*innen über ein geeignetes Endgerät verfügen und sich für den digitalen Zugriff authentifizieren; technische Probleme können den „Ausleihvorgang“ stören. Den Nutzer*innen kann ein Werk nur dann als E-Book zur Ausleihe zur Verfügung gestellt werden, wenn der Verlag eine entsprechende Lizenz für Bibliotheken zu angemessenen Bedingungen anbietet. Die Abnutzung wird durch eine begrenzte Lizenzdauer simuliert.


1.3. Gibt es Besonderheiten beim E-Lending in wissenschaftlichen Bibliotheken?
In WBs ist E-Lending als Lizenzmodell ein seltener Fall. Die Nutzungsmöglichkeiten bei lizenzierten E-Books unterscheiden sich zwischen den Verlagen und/oder Aggregatoren, gelegentlich kommen dabei auch E-Lending-Modelle vor. So bieten einzelne Aggregatoren für dasselbe E-Book neben dem Online-Lesen verschiedene Download-Optionen an: Entweder können kleine Teile dauerhaft oder das gesamte Werk zeitlich begrenzt und mit einem DRM versehen heruntergeladen werden. Wenn jemand das gesamte Buch heruntergeladen hat, ist es für die Dauer der „Ausleihfrist“ für andere Bibliotheksnutzer*innen gesperrt. Grundsätzlich haben sich jedoch im Hinblick auf den primären Versorgungsauftrag der WBs, nämlich Medien für Forschung, Studium und Lehre zu sammeln und dann dauerhaft zur Verfügung zu stellen,
andere Lizenzmodelle als geeigneter erwiesen.

Eine allgemeine E-Lending-Regelung wäre aus Sicht der WBs dennoch zu begrüßen - größere Auswirkungen auf die Lizenzierungspraxis sind aber hier, im Gegensatz zu den ÖBs, nicht zu erwarten. Eine Abgrenzung von WBs gegenüber ÖBs ist bei der Forderung des dbv nach einer gesetzlichen Regelung (siehe Punkt 6.4.) nicht gewünscht.

Perspektivisch würde die Bedeutung von klassischen Lizenzmodellen in wissenschaftlichen Bibliotheken mit steigender Verbreitung von Open Access und der Verwendung von Open Educational Resources sinken. Allerdings ist man in der Praxis bei dieser Zielsetzung noch nicht angelangt. Bei kommerziellen Open Access-Verträgen wird der Zugang mit den Publikationskosten abgegolten, die in der Regel die Hochschulen und Einrichtungen tragen.


2. Verfügbarkeit von E-Books

2.1. Welcher Anteil an den E-Books, die am Markt käuflich zu erwerben sind, ist im Rahmen des E-Lending für Bibliotheken verfügbar?

Für den ÖB-Bereich:

Bibliotheken machen tagtäglich die Erfahrung, dass E-Books entweder nicht für den Verleih zur Verfügung stehen oder dass sie von einer Sperrfrist betroffen sind. Insbesondere ist zu bemerken, dass, nach beispielhaften Auswertungen der Spiegel-Bestseller durch den OnleiheVerbundHessen in der KW 19 2023, nur 45% der Belletristik der Spiegel-Bestsellerliste zum Verleih zur Verfügung standen (s. dazu die Tabelle unter 5.1.).

Für den WB-Bereich:

In wissenschaftlichen Bibliotheken sind Fach- und Lehrbücher i.d.R. als E-Book erhältlich. Allerdings werden insbesondere Lehrbücher immer häufiger nur in größeren Paketen (sog. „bundles“) angeboten, die sich viele Einrichtungen nicht leisten können.

2.2. Welche Gründe führen dazu, dass bestimmte E-Books Bibliotheken für das E-Lending nicht zur Verfügung stehen?

Wie unter Themenbereich 4 ausgeführt, verhandeln Aggregatoren Lizenzen für E-Medien mit den Verlagen und stellen diese auf einer technischen Plattform für Öffentliche Bibliotheken bereit. Bibliotheken wiederum schließen mit den Aggregatoren Verträge - einerseits für die Nutzung der Plattform und andererseits für den Erwerb von Lizenzen - ab. Dabei ist es der Willkür der Verlage überlassen, welche E-Books sie zur Verfügung stellen möchten. Welche Gründe dazu führen, dass
bestimmte E-Books den Bibliotheken nicht für das E-Lending zur Verfügung gestellt werden, sind den Bibliotheken nicht bekannt.

2.3. Welche Gründe führen dazu, dass ein Titel generell auf dem Markt nicht als E-Book, sondern nur als Print-Ausgabe verfügbar ist (z.B. Entscheidung
des Autors, des Verlages oder andere)?

k.A.

2.4. Wie groß ist die Nachfrage in Bibliotheken nach E-Books für Titel, die sowohl als Print-Medium als auch als E-Book zur Verfügung stehen?

Für den ÖB-Bereich:

Hier kommt es ebenfalls auf die Rezeptionsgewohnheiten an und auf die Art des Textes. Die Nachfrage nach gedruckten Sachbüchern ist in den letzten Jahren gesunken.

Für den WB-Bereich:

Im Bereich der WBs kommt dies sehr auf das Fach und die jeweiligen Rezeptionsgewohnheiten an. Häufig wird auch eine hybride Versorgung angefragt. Allgemein zeigt sich folgende Tendenz: Beim vollständigen Lesen wird eher die Print-Ausgabe angefragt. Wenn Nutzer*innen dagegen nur einzelne Aufsätze oder Fußnoten nutzen möchten, wird fast ausschließlich die digitale Version genutzt. Seit der Corona-Pandemie wird zudem häufig gerade bei Lehrbüchern zur E-Book-Variante gegriffen - gerade auch wegen der flexiblen Nutzungsmöglichkeiten.

3. Vergütung und Lizenzgebühr

3.1. Ist die Vergütung der Autoren und Verlage für das E-Lending aus Ihrer Sicht aktuell angemessen?

Für den ÖB-Bereich:

Nein, denn Autor*innen und Verlage erhalten beim E-Lending – anders als beim gedruckten Buch – keine zusätzliche Entschädigung pro Ausleihe von Bund und Ländern (die sogenannte „Bibliothekstantieme“). Der dbv fordert daher seit Jahren, dass die Bibliothekstantieme, die jede*r Autor*in und jeder Verlag beim Verleih eines analogen Buches erhält, erhöht und, dem Beispiel anderer Länder folgend, wie z.B. Großbritannien, auf den Verleih von E-Books ausgeweitet wird. Hier ist die
Kultusministerkonferenz (KMK) gefragt, die diese Bibliothekstantieme finanziert.

Für den WB-Bereich:

Auch von wissenschaftlichen Fachverlagen werden Autor*innen selten vergütet. Gerade für Dissertationen müssen die Urheber*innen häufig einen nicht unerheblichen Druckkostenzuschuss leisten, der auch (und dann meist extra) für Online-Ausgaben erhoben wird. Das gleiche gilt für die Kosten für Open-Access-Publikationen, die im Rahmen des Publikationsprozesses entstehen. Tantiemen sind oft nur für Lehrbücher vertraglich vereinbart und bewegen sich auch dann, in den allermeisten Fällen, in einem sehr überschaubaren Rahmen. Es handelt sich hier um eine andere Art von „Tantiemen“ als bei den „Bibliothekstantiemen“ im Bereich der ÖBs.

3.2. Wie hoch ist der Preis, zu dem E-Books für Bibliotheken angeboten werden, im Verhältnis zum Preis, zu dem E-Books für Endkunden auf dem Markt angeboten werden?

Für den ÖB-Bereich:

Unter den jetzigen Rahmenbedingungen zahlen Öffentliche Bibliotheken beim Erwerb einer E-Book Lizenz in der Regel das 1,5-fache des Preises, den Endkund*innen auf dem Markt bezahlen.

Für den WB-Bereich:

In WBs variieren die E-Book-Preis stark. Tendenziell kosten die E-Books aber ein Vielfaches des Marktpreises für die*den Endnutzer*in. Ein Beispiel dafür:
https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783110683523/html

3.3. Welchen Anteil an der von den Bibliotheken für das E-Lending gezahlten Vergütung erhalten Autoren, Verlage und ggf. sonstige Personen?

Für den ÖB-Bereich:

Beim E-Lending verhandeln Verlage für ihre E-Books mit für Öffentliche Bibliotheken tätige Firmen wie divibib GmbH („Onleihe“) oder Overdrive Inc. („Libby“) spezielle Bibliothekslizenzen zu unterschiedlichen Konditionen aus. Wie oben erwähnt, zahlen Bibliotheken i.d.R. das 1,5-fache des Ladenpreises für E-Book Lizenzen. Die Vergütung die daraus an den*die Autor*in geht, wird in Verträgen zwischen Verlagen und Autor*innen ausgehandelt. Hier sind Bibliotheken nicht beteiligt.

3.4. Sind die gegenwärtigen Lizenzmodelle beim E-Lending aus Sicht der wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken praktikabel?

Für den ÖB-Bereich:

Wie unter 1.1. ausgeführt, ist das gegenwärtige Lizenzmodell aus Sicht der Öffentlichen Bibliotheken inakzeptabel, da Verlage den Erwerb der E-Book-Ausgabe durch eine Sperrfrist für Bibliotheken oftmals für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten verhindern mit gravierenden Auswirkungen für die digitale Teilhabe.

Für den WB-Bereich:

An WBs ist das E-Lending als Lizenzmodell, wie unter 1.3. beschrieben, bisher ein seltener Fall von geringer praktischer Bedeutung. Denn: Anders als die bisher weit verbreiteten Kaufmodelle für Zugangslizenzen zu wissenschaftlicher Fachliteratur wären E-Lending-Modelle technisch deutlich aufwändiger. Nutzende bräuchten geeignete Zugangsgeräte bzw. -software. Die im Wissenschaftsbereich notwendigen Annotationen können auf E-Book-Readern kaum sinnvoll durchgeführt werden.
Standardformat in WBs ist .pdf, während die Reader häufig auf proprietären Formaten laufen.

Allerdings stehen auch wissenschaftliche Bibliotheken gelegentlich vor dem Problem, dass ihnen Titel, die für Endkund*innen in digitaler Form erhältlich sind, nicht mit einer institutionellen Lizenz angeboten werden. Teils werden diese auch nicht einzeln, sondern nur als Bestandteil eines größeren Pakets oder Moduls, nur mit Verzögerung nach Erscheinen der Print-Ausgabe, oder - insbesondere bei Lehrbüchern von ausländischen Verlagen - nur mit personengebundenen Lizenzen für individuelle Studierende angeboten. Gerade für kleinere Verlage ist es oft aus Kostengründen kaum möglich, Campuslizenzen anzubieten.

3.5. Welche Rolle spielen sog. Lizenzbundles bzw. E-Book-Lizenzpakete?

Für den WB-Bereich:

Das Angebot von Paketen (bundles) spielt v.a. für die großen WBs eine große Rolle, da es damit möglich ist, den Nutzenden ein breites Spektrum an Forschungsliteratur eines Verlages anbieten zu können. Dennoch ist dieses Geschäftsmodell aufgrund der großen Marktmacht der Verlage kritisch zu bewerten, da z.T. die Alternative, E-Books für einen gezielten Bestandsaufbau einzeln zu erwerben, von diesen nicht angeboten wird. Einrichtungen sind aufgrund der hohen Preise für Bundles oder Lizenzpakete daher aus Budgetgründen oft gezwungen, auf die Lizenzierung wichtiger Forschungsliteratur komplett zu verzichten. Dies schränkt die Möglichkeit einer adäquaten Versorgung der Studierenden und Forschenden erheblich ein.

3.6. Gibt es für wissenschaftliche Titel andere/besondere Lizenzmodelle im Vergleich zu öffentlichen Titeln?

Für den WB-Bereich:

Das Leseverhalten ist bei Studienliteratur, Fachbüchern und wissenschaftlicher Literatur einerseits und Belletristik, Ratgebern und populärwissenschaftlicher Literatur andererseits grundlegend verschieden, ebenso wie die Nutzerkreise von WBs und ÖBs. Das schlägt sich auch in den Lizenzmodellen nieder.

Wissenschaftliche Bibliotheken erwerben E-Books einzeln oder in Paketen vorzugsweise als Campuslizenzen mit unbegrenzten gleichzeitigen Zugriffen, und dies entweder mit dauerhaften Nutzungsrechten oder im Rahmen von Miet- oder Datenbankmodellen. Teilweise werden E-Books alternativ auch mit Ein-Nutzer- oder Drei-Nutzer-Lizenzen angeboten (keine bzw. 3 zeitgleiche Zugriffe), oder bei einzelnen Aggregatoren auch mit dem Lizenzmodell „Non-Linear-Lending“ (eine begrenzte Zahl
von Nutzungen pro Jahr kann von unterschiedlichen Bibliotheksnutzer*innen nacheinander oder auch zeitgleich verbraucht werden). Ob es sich um eine Ein-Nutzer-, Drei-Nutzer- oder Campuslizenz mit unbegrenzten Zugriffen handelt, kann sich auf den Lizenzpreis auswirken. Insbesondere Lehrbücher mit Campuslizenz kosten häufig ein Vielfaches des Printpreises.

Im Gegensatz zu ÖBs gibt es zudem kaum einen harten Kopierschutz/DRM, sondern nur Wasserzeichen/IP-Angaben auf den PDFs. Perspektivisch würde zudem, wie bereits unter 1.3. ausgeführt, die Bedeutung von klassischen Lizenzmodellen in wissenschaftlichen Bibliotheken mit steigender Verbreitung von Open Access und der Verwendung von Open Educational Ressources sinken. Allerdings ist man in der Praxis bei dieser Zielsetzung noch nicht angelangt. Bei kommerziellen Open-Access-Verträgen wird der Zugang mit den Publikationskosten abgegolten, die in der Regel die Hochschulen und Einrichtungen tragen.

Des Weiteren existieren für wissenschaftliche Titel nutzergesteuerte Erwerbungsmodelle. Ein Beispiel hierfür ist EBS: Hier wird eine umfassende Verlagslibrary für einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Am Ende das Zeitraums entscheidet die Bibliothek anhand der Nutzungszahlen („Evidence Based“), welche der Titel für das zu Beginn festgelegte Lizenzbudget dauerhaft erworben werden sollen. Die Freischaltung der nicht ausgewählten Titel endet zu diesem Zeitpunkt.

4. Rolle der Aggregatoren

4.1. Welche Aggregatoren sind in Deutschland im Rahmen des E-Lending tätig?

Für den ÖB-Bereich:

Ca. 3.450 Öffentlichen Bibliotheken im deutschsprachigen Raum nutzen für ihre E-Ausleihen das Angebot „Onleihe“ der Firma „divibib GmbH“, ca. weitere 450 Bibliotheken in Deutschland das Angebot „Libby“ der Firma „OverDrive Inc.“.

4.2. Welche einzelnen Aufgaben übernehmen die Aggregatoren im Zusammenhang mit dem E-Lending?

Für den ÖB-Bereich:

Die Aggregatoren verhandeln Lizenzen für E-Medien mit den Verlagen und stellen diese auf einer technischen Plattform für öffentliche Bibliotheken bereit. Dabei steht zunächst die Verhandlung entsprechender Bibliothekslizenzen mit den Verlagen im Vordergrund.

Dabei übernehmen sie folgende Aufgaben:

  • Aggregatoren sind in erster Linie für die Bereitstellung von E-Lending-Plattformen für Verlage, Bibliotheken und Endnutzende zuständig;
  • Dies schließt kontinuierliche Vertragsverhandlungen mit Verlagen sowie die anschließende Content Ingestion durch Auf-, Nachbereitung und Nutzbarmachung der gelieferten Daten für das zugrunde liegende Datenbanksystem ein. Dazu gehört auch die Abwicklung des Digital Rights Managements (DRM), um gelieferte Inhalte zu schützen. Die finanzielle Abwicklung zwischen Bibliothekskäufen und Zahlung an die Verlage wird ebenfalls durch die E-Lending Aggregatoren bereitgestellt. Der Aggregator stellt die Nachverfolgbarkeit der Abverkäufe auf Titelbasis sicher und garantiert die Zahlung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen an die Verlage.
  • Darüber hinaus sind die Aggregatoren die Provider der technischen und inhaltlichen Systeme für Bibliotheken. Einkaufssysteme, Statistiken, Berichte und der Betrieb der Nutzungsoberfläche stehen hier im Vordergrund.
  • Schließlich stellen die Aggregatoren auch eine Plattform sowie technischen Support für die Endnutzenden zur Verfügung.


4.3. Wie und von welcher Seite werden die Aggregatoren dafür jeweils bezahlt?

Für den ÖB-Bereich:

Aggregatoren werden von zwei Seiten bezahlt:

  • Erstens: Sie berechnen den öffentlichen Bibliotheken Betriebskosten für den Unterhalt der Plattform;
  • Zweitens: Sie erzielen Gewinne durch die Marge des Lieferanten. Dies funktioniert folgendermaßen: Der Verkaufspreis der Lizenzen an die Bibliotheken wird durch die Verlage fixiert. Die jeweilige Bibliothekslizenz wird als „gebunden“ angesehen. Bei E-Books gibt es im Gegensatz zu gedruckten Büchern keinen Bibliotheksrabatt (in Höhe von 10%) für Bibliotheken. Die Aggregatoren erhalten von den Verlagen einen Rabatt auf diese Lizenz. Mit dieser Marge müssen die mit der Lizenzierung verbundenen Kosten (Abbildung der Lizenzmodelle, Lizenzierungsverfahren, Strukturkosten, sowie die Aufwände der oben beschriebenen Aufgaben) getragen werden.


4.4. Warum gibt es aus Ihrer Sicht nur wenige Aggregatoren am Markt?

Für den ÖB-Bereich:

Die technischen Voraussetzungen sind sehr hoch und die Kundengruppe vergleichsweise klein. Zudem ist der Etat, vor allem der ÖBs, begrenzt. Aufwand und Ertrag stehen daher in einem eher ungünstigen Verhältnis.

4.5. Treffen die Aggregatoren aus dem Verlagsangebot eine eigene Auswahl der Titel, die für Bibliotheken lizenziert werden, oder liegt die Auswahl bei den Bibliotheken oder den Verlagen?

Für den ÖB-Bereich:

Aggregatoren verhandeln individuelle Lizenzbedingungen mit den Verlagen für die Nutzung deren Titel. Auch sie haben nur einen limitierten Zugang zu den am Markt erhältlichen Titeln und können Bibliotheken nur die Titel für das E-Lending zur Verfügung stellen, die ihnen wiederum die Verlage zur Verfügung stellen.

Die divibib kuratiert die Inhalte auf der Basis der langjährigen Erfahrungen im Bestandsmanagement - auch bei physischen Medien. Technologisch wäre das komplette Angebot des Verlages abbildbar. Dadurch würden sich die Umsätze bei den Verlagen nicht oder nur marginal verändern. Hier schlägt allerdings das Primat der knappen Ressourcen die zur Verfügungstellung von vielen, nicht relevanten Titeln.

4.6. Welche Form / welches Dateiformat eines E-Books erhalten die Aggregatoren von den Verlagen?

Für den ÖB-Bereich:

Verlage liefern Inhalte in verschiedenen Dateiformaten, z.B. EPUB oder PDF. Bei einigen Dateiformaten, wie dem PDF, wird das Format anschließend durch den Aggregator in ein für App und E-Reader lesbares Format (z.B. HTML5) konvertiert, um das optimale Leseerlebnis zu ermöglichen.

4.7. Welche Nutzungsrechte werden im Rahmen der Lizenzierung von E-Books den Aggregatoren von den Verlagen eingeräumt und welche Nutzungsrechte räumen die Aggregatoren den Bibliotheken ein?

Für den ÖB-Bereich:

Die Aggregatoren können den Bibliotheken nur die Nutzungsrechte einräumen, die ihnen von den Verlagen eingeräumt wurden, da sie sonst gegen die Lizenzbedingungen verstoßen würden. Aggregatoren bilden die Nutzungsrechte, die ihnen von den Verlagen eingeräumt werden, gegenüber den Bibliotheken 1:1 ab. Gängige Nutzungsrechte sind:

  • „Eine Kopie, ein Ausleiher“: ein E-Book kann zeitgleich nur von einer einzigen Person gelesen werden. Andere Nutzer*innen können sich auf eine Warteliste setzen lassen;
  • Bei einer üblichen Ausleihfrist von zwei bis drei Wochen kann ein E-Book daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden;
  • Lizenzen sind zeitlich befristet, um die Abnutzung von Büchern zu simulieren;
  • Neuerscheinungen werden (von den Verlagen) bis zu 12 Monate zurückgehalten.

Bei allen Lizenzmodellen liegt ein Augenmerk auf DRM-Regeln, um den Kopierschutz für Medieninhalte zu gewährleisten, sowie auf individuellen Nutzungsrechten für verschiedene Titel (z.B. Umfang der Optionen für In-Text-Markierungen und deren Download-Funktion). Bibliotheken lizenzieren Medieninhalte ausschließlich zu vertraglich mit den Verlagen verhandelten Leihkonditionen. Weiterverkaufsrecht oder Vervielfältigungsrecht entstehen nicht.

Die Nutzung der Inhalte ist für Endnutzende nur in begrenztem Umfang möglich. Nutzende müssen in der Bibliothek, die den Medieninhalt lizenziert hat, registriert sein und ein entsprechendes Authentifizierungsverfahren durchlaufen, ehe sie auf Medieninhalte zugreifen können. Nach Ablauf der Ausleihfrist von maximal drei Wochen
(plus Verlängerung) sind Medieninhalte nicht mehr über Endgeräte mit App oder E-Reader abrufbar und stehen so ggf. der*m nächsten Nutzer*in zur Verfügung.

Für den WB-Bereich:

Im Bereich der WBs bieten nur Aggregatoren, z.B. ProQuest eBook Central, die Fernleihe an. Diese Funktionalität spielt jedoch im Bereich der WBs kaum eine Rolle und wird aufgrund der administrativen Probleme i.d.R. auch nicht genutzt. Welche Nutzungsrechte den Aggregatoren von den wissenschaftlichen Verlagen eingeräumt
werden, kann von den Bibliotheken nicht beantwortet werden, da diese Vertragsverhältnisse nicht öffentlich gemacht werden.

5. Restriktionen beim E-Lending

5.1. Welcher Anteil der für Bibliotheken lizenzierten E-Books ist von Sperrfristen für den Verleih (Windowing) betroffen?

Für den ÖB-Bereich:

Folgende Liste des Divibib Kundenshop Suppliers gibt einen Einblick:

  • Lieferant: Bonnier; Verlage: z.B. arsEdition, Carlsen, Piper, Thienemann, Ullstein, mvg; Sperrfrist: 9 Monate;
  • Lieferant: Holtzbrinck; Verlage: z.B. Droemer, Fischer, Rowohlt, kiwi; Sperrfrist: 6 Monate;
  • Lieferant: Randomhouse; Verlage: z.B. Ariston, Bertelsmann, cbj, Blanvalet, DVA, Diana, Falken, Goldmann, Heyne, Knaus, Kösel, Manesse, Mosaik, Luchterhand, Pantheon, Penguin, Pep, Randomhouse, Siedler, Spiegel, Stollfuß, Südwest; Sperrfrist: individuell; 
  • Lieferant: Lübbe; Verlage: Bastei, Baumhaus, Boje, Egmont, Eichborn; Sperrfrist: 2 Monate; 
  • Lieferant: Dressler; Verlage: Dressler, Ellermann; Sperrfrist: individuell 
  • Lieferant: Bookwire; Verlage: Loewe; Sperrfrist: 12 Monate.

Quelle: Divibib Kundenshop Suppliers.xls abgerufen 19.05.2023


Zudem sind zunehmend auch Hörbücher von Sperrfristen betroffen (z.B. Hörbuch Hamburg 9 Monate)

Die Verlage, die Windowing einsetzen, haben einen überdurchschnittlich hohen Anteil an den Bestsellern. So standen am 11. Mai 2023 nur 45 % der
Belletristik der Spiegel-Bestsellerliste zur Lizenzierung durch Bibliotheken zur Verfügung:

  • Belletristik 45 % (9 von 20)
  • Belletristik Taschenbuch 20 % (4 von 20)
  • Sachbuch 45 % (9 von 20)
  • Sachbuch Taschenbuch 40 % (8 von 20)

Quelle: Auswertung der Spiegelbestseller durch den OnleiheVerbundHessen in der KW 19 2023 https://lizenzinitiative.onleiheverbundhessen.de/spiegel-bestseller.html abgerufen 19.05.2023

5.2. Wie lang sind die in der Praxis vorkommenden Windowing-Fristen?

Für den ÖB-Bereich:

Die Sperrfristen durch die Verlage („Windowing“) belaufen sich auf einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten (s. Tabelle unter 5.1). Zudem dauert es in der Praxis bei einigen Titeln zudem noch einmal ein bis zwei Wochen, bis die Titel dann tatsächlich lizenziert werden können.

5.3. Kommt Windowing in allen oder nur in bestimmten inhaltlichen Teilgebieten / Genres vor?

S. Tabelle unter 5.1.

5.4. Werden wissenschaftliche Werke und Sachbücher hinsichtlich sonstiger Beschränkungen anders behandelt als etwa Unterhaltungsliteratur?

Für den WB-Bereich:

Wissenschaftliche Bibliotheken erwerben E-Books einzeln oder in Paketen mit dauerhaften Nutzungsrechten oder im Rahmen von Miet- oder Datenbankmodellen, entweder mit unbegrenzten oder beschränkten zeitgleichen Zugriffen.

Studienliteratur, Fachbücher und wissenschaftliche Literatur steht registrierten Bibliotheksnutzer*innen in der Regel zum Online-Lesen zur Verfügung, für Mitglieder einer lizenzierenden Hochschule üblicherweise auch von außerhalb des Campus. Weitergehende Nutzungsmöglichkeiten unterscheiden sich zwischen den Verlagen und/oder Aggregatoren. Teilweise können nur wenige Seiten gedruckt oder gespeichert werden, zum Teil ist der kapitelweise Download oder sogar der dauerhafte Download eines ganzen Buchs möglich. Die Weitergabe von heruntergeladenem Material ist in der Regel untersagt.

5.5. Gibt es aus Ihrer Sicht Alternativen zum Windowing, mit denen man den dahinterstehenden wirtschaftlichen Interessen gerecht werden könnte?

Eine Alternative wäre, aus Sicht des dbv, klar, dass die Bibliothekstantieme, die jede*r Autor*in und jeder Verlag beim Verleih eines Buches erhält, erhöht und auf den Verleih von E-Books ausgeweitet wird. Hier ist die Kultusministerkonferenz (KMK) gefragt, die diese Bibliothekstantieme finanziert.

5.6. Welche anderen Limitierungen (z.B. maximale Anzahl an Ausleihen pro E-Book; Maximal-ausleihdauer pro E-Book) sind üblich und in welchem
Umfang sind diese Teil der aktuellen Verträge?

Für den ÖB-Bereich:

Zum Schutz des Buchmarktes bilden Lizenzen für Bibliotheken die analoge Ausleihe eines physischen Buches bereits heute durch folgende Begrenzungen nach:

  • Im Grundsatz gilt: „eine Kopie, ein Ausleiher“, was technisch sicherstellt, dass ein E-Book zeitgleich nur von einer einzigen Person gelesen werden kann. Alle anderen Nutzer*innen können sich auf eine Warteliste setzen lassen.
  • Bei einer üblichen Ausleihfrist von zwei bis drei Wochen kann ein E-Book daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden.
  • Zusätzlich gibt es gegen Mehrkosten Mehrfachlizenzen.
  • Lizenzen sind für Bibliotheken im Allgemeinen teurer als für Endkunden, da auch das Verleihrecht darin enthalten ist.
  • Lizenzen sind zeitlich befristet, um die Abnutzung von analogen Büchern zu simulieren.
  • Die Ausleihe ist strikt begrenzt auf Bibliothekskund*innen mit einem Bibliotheksausweis; die wiederum kommen aus dem Kreis der Einwohner*innen einer Kommune, der die jeweilige Bibliothek aus öffentlichen Mitteln finanziert.

6. Ausblick

6.1. Wie wirken sich kommerzielle Abonnement-Modelle und Streaming-Angebote auf die Verfügbarkeit von und die Nachfrage nach E-Books in Bibliotheken aus?

Den Bibliotheken liegen keine Zahlen dazu vor. Allerdings besteht, wie im Bereich der gedruckten Bücher auch, ein wesentlicher Unterschied zwischen kommerziellen Angeboten und dem Verleih der Bibliothek: Nur eine begrenzte Anzahl von kuratierten Medien, je nach Höhe des Bibliotheksetat, steht für alle Menschen (mit Bibliotheksausweis oder vor Ort in der Bibliothek) zur Verfügung: unabhängig von Einkommen und sozialem Hintergrund. Dies ist, gerade vor dem Hintergrund der oft mangelnden Lesekompetenz (siehe IGLU-Studie3) ein wichtiger Beitrag zur sozialen und kulturellen Teilhabe.

6.2. Wie wirken sich andere mediale Angebote (z.B. Hörbücher) auf die Nachfrage nach E-Books in Bibliotheken aus?

k.A.

6.3. Gibt es aus Ihrer Sicht sonstige Aspekte, die für das Verständnis und die Bewertung der aktuellen Rahmenbedingungen für das E-Lending bedeutsam sind?

Bibliotheken haben den gesellschaftlichen Auftrag, die Unterrichtung aus frei zugänglichen Quellen für alle Menschen zu ermöglichen. Sie sind nicht-kommerzielle Einrichtungen, die zusammen mit dem Medienangebot eine ganze Reihe an weiteren Angeboten im Bereich der Leseförderung und der Förderung von Medienkompetenz machen.

6.4. Welche Schritte sollten aus Ihrer Sicht unternommen werden, damit die Rahmenbedingungen für das E-Lending fair ausgestaltet sind?

Der dbv hält es für zwingend erforderlich, das EuGH-Urteil vom 10. November 2016 (Rs. C 174/15 Stichting Leenrecht) endlich in nationales Recht umzusetzen. Denn: Der Zugang zu E-Books für das E-Lending hat sich durch die seitdem breit eingeführte Praxis des Windowing bedauerlicherweise noch verschlechtert.

Der dbv fordert die Bundesregierung daher auf, den im Koalitionsvertrag beschriebenen „digitalen Aufbruch“ ernst zu nehmen und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bei der Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt sind. Bibliotheken müssen die Möglichkeit erhalten, E-Book-Lizenzen gleich nach ihrem Erscheinen zu angemessenen Bedingungen zu erwerben, um so den Bibliotheksnutzer*innen auch in der digitalen Welt den Zugang zu Informationen und Literatur zu ermöglichen. Zugleich müssen Bedingungen geschaffen werden, Autor*innen und Verlage für den analogen und den digitalen Verleih zu vergüten.

Der dbv schlägt dazu vor, in § 27 Abs. 2 UrhG einen neuen Satz 2 einzufügen: „Beim Verleihen von Medienwerken in unkörperlicher Form gelten die Regelungen über das Verleihen nach § 17 Abs. 2 entsprechend“. Im neuen Satz 3 (bisher Satz 2) ist zu ergänzen: „Verleihen im Sinne von Satz 1 und 2 ist…”

Der dbv begrüßt ebenfalls den Vorschlag in der Stellungnahme des Bundesrats zur Novellierung des Urheberrechts vom 26.03.2021. Der Vorschlag des Bundesrats besteht darin, einen neuen Paragrafen „§ 42b Digitale Leihe“ in das Urhebergesetz (UrhG) einzufügen. Dieser Paragraf würde die gesetzliche Verpflichtung von Verlagen regeln, nicht kommerziell tätigen Bibliotheken eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen für den Verleih einer digitalen Publikation (E-Book) anzubieten, sobald sie auf dem Markt erhältlich ist. Dazu gehört auch das Recht einer Bibliothek, jeweils ein Exemplar digital für begrenzte Zeit jeweils einer Person („one copy, one loan“) zugänglich zu machen. Auch dies wäre für den dbv ein gangbarer Weg.

Eine Abgrenzung von WBs gegenüber ÖBs ist bei der Forderung des dbv nach einer gesetzlichen Regelung nicht gewünscht.

6.5. Halten Sie ein gesetzgeberisches Tätigwerden im Urheberrecht für erforderlich? Bitte begründen Sie Ihre Antwort kurz.

Ja. Ein gesetzgeberisches Tätigwerden im Urheberrecht bzgl. des E-Lending, wie unter Frage 6.4. beschrieben, ist aus Sicht des dbv zwingend notwendig, um Bibliotheken die Möglichkeit zu geben, ohne Sperrfrist auf aktuelle E-Books zuzugreifen und somit das Grundrecht auf Zugang zu Information gegenüber ihren Nutzer*innen zu gewähren.

Für den WB-Bereich:

Ganz unabhängig vom E-Lending, ist es unabdingbar, dass gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht gesetzlich festgelegt werden, damit sich Bibliotheken und ihre Nutzer*innen im Sinne ihres öffentlichen Auftrags rechtskonform verhalten können. Hier besteht im Urheberrecht aus Sicht des dbv weiterhin Nachbesserungsbedarf. In Bezug auf die Forderungen des dbv im Bereich Urheberrecht verweist der dbv auf seine Webseite: https://www.bibliotheksverband.de/urheberrecht. Insbesondere sei auch auf die dbv-Stellungnahme vom 31. August 2021 zur Öffentlichen Konsultation des BMJV zur Evaluierung des Bildungs- und Wissenschafts-Urheberrechts verwiesen. Dies würde auch den Plänen der Bundesregierung sich für ein "wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht (Koalitionsvertrag, S. 21) einzusetzen, entsprechen.

 


Kontakt


Dr. Holger Krimmer, Bundesgeschäftsführer
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10
E-Mail: dbv@bibliotheksverband.de
www.bibliotheksverband.de
www.bibliotheksportal.de