Seit dem 1. Januar 2024 konnte das Budget des KulturPasses der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) auch für die Jahresmitgliedschaft einer Bibliothek verwendet werden. Dafür hatte sich der dbv gegenüber dem BKM politisch eingesetzt. Am 31. Dezember 2025 endet nun das gesamte KulturPass-Angebot der BKM.

Für die Abwicklung des KulturPasses sollten Kulturanbietende wie Bibliotheken folgende Fristen beachten: 

  • 30. November 2025: Frist für Tätigung von Reservierungen durch Jugendliche
  • 15. Dezember 2025: Frist für Abholung von Reservierungen & Markierung der Reservierungen als "abgeholt"
  • 31. Dezember 2025: Frist für Download der Buchhaltungsunterlagen & Abschaltung der KulturPass-App  

Unterstützung bei der Abwicklung des KultPasses erhalten Sie zudem bei der Online-Veranstaltung „Informationen zum Projektende“. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Über den KulturPass

Der KulturPass war ein Angebot der Bundesregierung, das Jugendlichen die Möglichkeit bot, auf kulturelle Entdeckungstour zu gehen. Ab Juni 2024 konnte der Jahrgang 2006 sein persönliches KulturPass-Budget freischalten und es ab dem 18. Geburtstag nutzen. Das Budget betrug für diesen Jahrgang 100 Euro und sollte den Zugang zu kulturellen Angeboten erleichtern.

Seit Januar 2024 war es möglich, das KulturPass-Budget für die Jahresmitgliedschaft in einer Bibliothek zu verwenden. Darüber hinaus nutzten viele Bibliotheken die Gelegenheit, sich über die KulturPass-Plattform als kulturelle Veranstaltungsorte zu präsentieren. Sie boten Lesungen, Workshops und Kleinkunstveranstaltungen an, um junge Menschen für ihre Angebote zu begeistern.

Die KulturPass-Plattform selbst funktionierte wie ein digitaler Marktplatz, auf dem junge Menschen und Kulturanbietende zusammenkamen. Anbieter konnten dort ihre Veranstaltungen und Kulturprodukte einstellen, während Jugendliche über eine App auf diese Angebote zugreifen konnten. Um am KulturPass teilzunehmen, mussten sich die Bibliotheken auf der Plattform registrieren.