Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv)

Im Februar 2024 hat die Universitätsbibliothek Bielefeld vorsorglich und vorübergehend möglicherweise arsenbelastete Bücher aus ihrem Bestand
genommen, um diese zu untersuchen. Weitere Bibliotheken, darunter die Universitätsbibliotheken in Siegen, Duisburg-Essen und Kiel sowie die Universitäts- und Landesbibliotheken Bonn und Düsseldorf, lassen aktuell ebenfalls ihre Bestände hinsichtlich Arsenbelastung prüfen.

Bereits im Dezember 2023 hat die Kommission Bestandserhaltung des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv) zu dieser Problematik eine Handreichung herausgegeben, in der sie Informationen zu arsenhaltigen Pigmenten an Büchern zusammengestellt hat. Diese soll die Bibliotheken bei der eigenständigen Gefährdungsbeurteilung auf Basis der individuell vorhandenen Bestände und deren Nutzungsszenarien unterstützen.

Nach ersten Untersuchungen konnte bisher keine höhere Belastung für Menschen in Bibliotheken festgestellt werden. Da sich die vorhandenen Bestände und deren Nutzungsszenarien von Bibliothek zu Bibliothek stark unterscheiden, liegt es in der Verantwortung jeder Einrichtung, eine eigenständige Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und ggf. geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dafür werden Mitarbeitende in den Bibliotheken im Umgang mit solchen Bänden geschult.

 

Was ist Arsen und wieso sind Bücher davon betroffen?

Arsen ist ein aus natürlichen Quellen stammendes Element. Es ist ein Halbmetall und kommt in Spuren überall vor. Die ‚natürliche‘ Aufnahme erfolgt über Lebensmittel, insbesondere von Reis, Fisch und Trinkwasser. Besonders im 19. Jahrhundert wurden Farbmischungen hergestellt und
verwendet, vornehmlich für grüne Wandfarben, Tapeten, für Papiere und Einbände von Büchern und Zeitschriften sowie zur Färbung des Buchschnitts. Hierbei handelte es sich insbesondere um das sogenannte "Schweinfurter Grün".

 

Wie hoch ist die Gefahr durch arsenbelastete Bücher?

Erste Untersuchungen haben ergeben, dass keine höhere Belastung für Menschen in Bibliotheken (weder für Nutzende noch für Mitarbeitende)
besteht, wenn die Bände in Bibliotheken nach üblichen Standards und sachgerecht benutzt werden. Generell ist nach jetziger Bewertung davon
auszugehen, dass die Gefahr bei der Benutzung von historischem Bibliotheksgut gering ist.

Aktuell laufen in verschiedenen deutschen Bibliotheken größere Untersuchungen, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Derzeit ist noch unklar, wie hoch die Arsenkonzentrationen sind. Grundlage für die Ermittlung der Expositionsrisiko-Beziehung ist eine Gefährdungsbeurteilung, die die konkreten Gegebenheiten in einer bestimmten Bibliothek in den Blick nimmt. Parallel dazu entstehen Betriebsanweisungen, die festlegen, wie mit dem Material umgegangen wird. Die Bibliotheken sind dazu in engem Austausch und stellen so sicher, dass Erkenntniszuwachs geteilt wird.

 

Welche Bibliotheken sind davon betroffen?

Prinzipiell sind alle Bibliotheken betroffen, die historische Büchersammlungen mit grünen Bucheinbänden oder grünen Buchschnittfärbungen aus den
Jahren zwischen 1800 und 1900 in ihren Beständen haben. Dem dbv liegen bislang keine Zahlen vor, wie viele Bände bundesweit betroffen sind.

 

Was müssen Bibliotheken beim Umgang mit möglicherweise arsenbelasteten Büchern beachten?

Der dbv verweist auf die zu Beginn erwähnte Handreichung der dbv-Kommission Bestandserhaltung. Prinzipiell ist bei der Nutzung historischer Bestände auf die Einhaltung der einschlägigen Hygienevorgaben hinzuweisen. Dazu gehören in erster Linie regelmäßiges Händewaschen und das Vermeiden des Kontakts der Hände mit Augen, Mund und Nase während der Nutzung der historischen Bestände. Eine mögliche Nutzung ist von der Gefährdungsbeurteilung abhängig. Je nach Belastung können Nitril-Handschuhe, Mundschutz, Schutzbrille und eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwendet werden.

Zudem ist eine regelmäßige Reinigung der Bücher unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften eine gute Grundlage, um die Staubbelastung zu reduzieren. Einbände können mit Schutzumschlägen versehen werden. Potenziell betroffene Bücher sollten weder bewegt noch angefasst werden, bis weitere Untersuchungen abgeschlossen sind.

 

Kontakt


Dr. Holger Krimmer, Bundesgeschäftsführer
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10
E-Mail: dbv@bibliotheksverband.de
www.bibliotheksverband.de
www.bibliotheksportal.de