Empfehlungen des Runden Tischs E-Lending

Seit vielen Jahren gibt es zwischen Bibliotheken einerseits und Verlagen sowie Urheberinnen und Urhebern andererseits Diskussionen darüber, dass E-Books in der
Regel nicht zum Erscheinungstermin, sondern mit deutlicher Verzögerung (sog. Windowing) den Bibliotheken zur Lizenzierung angeboten werden. Bibliotheken fordern
in diesem Zusammenhang einen Zugang zu elektronischen Büchern ab dem Tag der Veröffentlichung und eine Gleichbehandlung mit gedruckten Büchern, um ihren
öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Urheberinnen und Urheber sowie Verlage setzen sich dafür ein, die wirtschaftliche Verwertung durch den Verkauf von E-Books nicht zu stark zu gefährden und eine faire Vergütung sicherzustellen, insbesondere durch eine zeitliche Schutzfrist.

Der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode enthält insoweit die Maßgabe „Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken“.

Um den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Herbst 2022 zu einem Runden Tisch
E-Lending eingeladen. An den Gesprächen nahmen der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Verlagsvertreter, der Deutsche Bibliotheksverband, der Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare, der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, das Netzwerk Autorenrechte, der Verband deutschsprachiger Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke teil, sowie das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als weitere Ressorts der Bundesregierung.

Der Runde Tisch hat gemeinsam Fragestellungen für eine unabhängige Studie entwickelt, um zu einer gesicherten Datengrundlage zu gelangen. Diese Studie wurde 2023 bis 2024 von DIW Econ GmbH erarbeitet, die Ergebnisse sind unter dem Titel „Die wirtschaftlichen Auswirkungen des E-Lending in öffentlichen Bibliotheken auf den Publikumsmarkt“ veröffentlicht https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.912937.de/diwkompakt_2024-200.pdf (DIW Berlin – Politikberatung kompakt 200/2024, Kurzfassung in Abschnitt I.) und bilden den Ausgangspunkt für die weiteren Diskussionen.

Parallel hat das Bundesministerium der Justiz eine breit angelegte Befragung zum E-Lending durchgeführt. Ergebnisse der Studie und der Befragung sollten zusammen die Basis für weitere Überlegungen bieten.

Die Beteiligten des Runden Tischs haben auf Basis der Studie und der Befragung Lösungsansätze erörtert, einschließlich der Frage, wie Bibliotheken in ihrem Interesse
entgegengekommen werden kann, E-Books früher zur Ausleihe zu bringen als dies gegenwärtige Praxis ist.

Als Ergebnis des Prozesses haben sich die Beteiligten des Runden Tisches auf die nachfolgenden Feststellungen und Empfehlungen verständigt:

  1. Wir empfehlen zur Verbesserung beim E-Lending in öffentlichen Bibliotheken Modelle auf Lizenzbasis und unter Wahrung der Vertragsfreiheit zu erproben, die die berechtigten Interessen der Beteiligten berücksichtigen.
  2. Wir erkennen die Bedeutung einer angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung der Urheberinnen und Urheber sowie der wirtschaftlichen Leistung der Verlage als wesentliche Grundlage kreativen Schaffens an.
  3. Wir erkennen den Auftrag der öffentlichen Bibliotheken als Bildungs- und Kulturinfrastruktur an, die Bürgerinnen und Bürger mit einem breiten Medien- und Informationsangebot zu versorgen – auch in der digitalen Welt.
  4. Wir erkennen an, dass E-Books nicht die gleichen Nutzungsmodalitäten haben wie gedruckte Bücher. Wir empfehlen, dies bei der Gewährung des Zugangs zu E-Books über öffentliche Bibliotheken mitzuberücksichtigen, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf den Buchmarkt zu vermeiden.
  5. Wir erkennen an, dass die digitale Rechteverwaltung (Digital Rights Management) ein geeignetes Mittel ist, um den Zugang zu digitalen Ressourcen in Bibliotheken sicherzustellen.
  6. Wir erkennen an, dass E-Books im Vergleich zu gedruckten Büchern intensiver in der Leihe genutzt werden. Wir empfehlen, die erhöhte Nutzungsintensität bei der Gestaltung von Lizenzbedingungen und der Vergütung von Urheberinnen und Urheber und Verlagen angemessen zu berücksichtigen.
  7. Wir sind uns einig, dass ein breiteres digitales Angebot von öffentlichen Bibliotheken perspektivisch eines deutlich verbesserten Finanzierungssystems oder -mechanismus der digitalen Bibliotheksleihe bedarf.
  8. Soll die Zeit zwischen Erscheinen eines E-Books und der Zurverfügungstellung an die Bibliotheken verkürzt werden, so empfehlen wir bei Verkürzung des Zeitraums dies im Rahmen verhandlungsbasierter Lizenzmodelle entsprechend finanziell zu berücksichtigen. 
    Wir empfehlen alternative Lizenzmodelle zu entwickeln, auf deren Basis Verlage jeweils in einer freien Verhandlungssituation bereit sein könnten, E-Books früher als bisher (derzeitig gelebte Windowingfristen) an die Bibliotheken abzugeben.
    Wir empfehlen, dass die jeweiligen Vertragsparteien im Rahmen der E-Lending Lizenzierung individuell Gespräche aufnehmen, um sich über Lizenzmodelle auszutauschen, diese zu entwickeln und zu erproben, die die unterschiedlichen Interessen im Zuge einer Annäherung berücksichtigen.
  9. Wir treten gemeinsam für das Ziel größtmöglicher Datentransparenz ein und empfehlen entlang der Lizenzierungskette beim E-Lending mehr Transparenz herzustellen. Wir empfehlen, vorhandene oder bereitgestellte Informationen soweit möglich innerhalb der jeweiligen Vertragsbeziehungen unter Wahrung der Vertragsfreiheit weiterzugeben.
  10. Wir empfehlen, dass die BKM die Beteiligten des Runden Tisches in 2 bis 3 Jahren zum Austausch über die entwickelten und erprobten Lizenzmodelle einlädt.

 

Berlin, Oktober 2024

Der Runde Tisch E-Lending fand auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als weitere Ressorts statt.