Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv)

Im einem im „BuchMarkt“ erschienen „Zwischenbericht“ der Kampagne „Fair Lesen“ werden einige Aussagen gemacht, die der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) wie folgt kommentieren möchte.

Aussage 1: 75% der Nutzer*innen sind mit dem Titel-Angebot der Onleihe „sehr zufrieden“ bis „zufrieden“, zwei Drittel sind „zufrieden“ mit der Aktualität des Angebots (GfK 2019).

Diese Zahlen aus der GfK-Studie zur „Onleihe“ aus dem Jahr 2019 bestätigen die Problematik für die Bibliotheken: Die Studie ergab, dass 25% der Nutzer*innen nicht mit dem Umfang der „Onleihe“ zufrieden sind. Bei der Aktualität der „Onleihe“ ergab die Studie, dass jede*r Dritte „Onleihe“-Nutzer*in nicht mit der Aktualität der „Onleihe“ zufrieden ist. Dies ist insbesondere auf die mittlerweile verbreitete Praxis des „Windowing“ zurückzuführen, bei der die Bibliotheken E-Books erst mit einer Verzögerung von bis zu einem Jahr oder sogar überhaupt keine E-Books lizenzieren können. Diese Unzufriedenheit spürt das Bibliothekspersonal sehr deutlich. Die von der GfK erhobenen Zahlen unterstreichen also den Handlungsbedarf, möglichst zügig zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, die das Lese- und Informationsbedürfnis vieler Menschen in Deutschland besser zufrieden stellt.

Aussage 2: Im Jahr 2020 wurden rund 30,2 Millionen E-Books über Öffentliche Bibliotheken entliehen (buchreport.express 4/2021). Im selben Zeitraum wurden 35,8 Millionen E-Books regulär gekauft. Somit deckte die digitale Leihe mit 30,2 Mio. entliehenen Titeln ca. 46% aller rund 66 Millionen konsumierten E-Books in 2020 ab – fast die Hälfte aller in Deutschland gelesenen E-Books werden folglich über Öffentliche Bibliotheken bereitgestellt.

Bei diesem Vergleich werden irreführend die Ausleihzahlen des gesamten, über viele Jahre gewachsenen Bibliotheksbestands mit dem E-Book Umsatz eines einzigen Jahres verglichen. Da es sich hier um zwei komplett unterschiedliche Messgrößen handelt, können diese Zahlen nicht gegeneinander ausgespielt werden, denn:

  • Der E-Book-Verleih in Bibliotheken ist kein „Markt“. Nicht kommerziell tätige Bibliotheken haben einen gesellschaftlichen Auftrag, nämlich die Sicherstellung des Zugangs zu Wissen und Information unabhängig des finanziellen Hintergrunds der Nutzer*innen. Dieser Auftrag gilt in der physischen wie in der digitalen Welt.
  • Der E-Book-Verleih funktioniert anders als ein Kauf. Speziell zum Schutz des Buchmarktes wurden in Bibliotheken beim Verleih von E-Books eine Reihe spezieller Mechanismen etabliert, die den Verleih des physischen Buches nachahmen. Insbesondere kann jedes Buch immer nur von einer*m Nutzer*in über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen ausgeliehen werden – alle anderen Nutzer*innen müssen sich auf eine Warteliste setzen lassen. Zudem ist die Ausleihe von E-Books strikt begrenzt auf Bibliothekskund*innen mit einem Bibliotheksausweis. Dies stellt sicher, dass die Nutzer*innen nur im jeweiligen Einzugsgebiet E-Books leihen können. Diese Mechanismen werden die Bibliotheken selbstverständlich auch in Zukunft beibehalten. Eine kommerzielle „Flatrate“ ist etwas gänzlich anderes. 
  • Ein ausgeliehenes Buch ist kein nicht-gekauftes Buch. Im Gegenteil: Der E-Book-Verleih regt auch zum Kauf an. Dies zeigt auch die GfK-Studie aus dem Jahr 2019: 18% der „Onleihe“-Nutzer*innen kaufen mehr E-Books, seit sie die „Onleihe“ nutzen, und die durchschnittliche Anzahl gekaufter E-Books liegt mit 15,9 Exemplaren fast doppelt so hoch wie bei den Käufer*innen gesamt mit 8,7 Exemplaren. Denn Bibliotheken bieten mit Autorenlesungen, Signierstunden oder einem „Neuerscheinungen“-Regal kostenlose Werbung für Autor*innen und Verlage. Sie arbeiten damit im ökonomischen Sinn als Absatzmittler für die Verlage und Autor*innen. Insbesondere die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich ist dabei äußerst wichtig.

Aussage 3: 2020 wurde mit den 30,2 Millionen entliehenen E-Books nur ein Erlös von 16,1 Millionen Euro erwirtschaftet. Dies entspricht ca. 6% des gesamten E-Book Marktes (E-Gesamtmarkt in 2020: 253,7 Mio. Euro laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.).

Auch hier werden irreführend Zahlen gegenübergestellt, die sich nicht gegeneinander ausspielen lassen, denn:

  • Wie bereits oben beschrieben, heißt ein verliehenes Buch nicht, dass es nicht auch gekauft werden kann. Bibliotheken wollen mit ihrem Angebot zum Lesen anregen! Bibliotheksnutzer*innen gehören zu den aktivsten Käufer*innen. Dass der E-Book-Verleih zum Kauf anregt, zeigt auch die GfK-Studie.
  • Öffentliche Bibliotheken können nicht allein für Autor*innenvergütung und Marktentwicklung von E-Books verantwortlich gemacht werden. Sie haben einen gesellschaftlichen Auftrag – nämlich, dass alle Bürger*innen, unabhängig ihres finanziellen Hintergrunds, ungehindert auf frei zugängliche Information zugreifen können; dies betrifft selbstverständlich auch die aktuellen E-Books. Jahr für Jahr verausgaben Öffentliche Bibliotheken über 110 Millionen Euro für den Kauf von Medien.
  • Zum Vergleich: Bibliotheken haben das Recht, aus allem auf dem Markt erhältlichen physischen Werke auszuwählen, sie zu kaufen und sie an ihre Nutzer*innen zu verleihen. Niemand würde argumentieren, dass die 109 Mio. physischen Medien in den Regalen der Öffentlichen Bibliotheken, die im Jahr 2020 zu 223 Mio. Ausleihen geführt haben (Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik. Pandemiebedingt gesunken von 340 Mio. in 2019), den Buchmarkt gefährden oder „zerstören“. Der Verleih von E-Books mit 30,2 Mio. Ausleihen macht im Vergleich dazu nur einen geringen Teil der Ausleihen aus. Seit 1972 wird bei physischen Werken jede Ausleihe zusätzlich mit der „Bibliothekstantieme“ durch Bund und Länder vergütet. Eine aus Sicht des dbv wichtige Komponente für eine bessere Vergütung von Autor*innen, wäre eine Ausweitung der Bibliothekstantieme auf das E-Lending. Der dbv setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die geforderte gesetzliche Grundlage für das E-Lending mit einer solchen Ausweitung der Bibliothekstantieme auf das E-Lending einhergeht. Damit möchte er erreichen, dass Autor*innen für die Ausleihe von E-Books, wie bei der Ausleihe von physischen Medien auch, vergütet werden.

Aussage 4: Teilt man die Erlöse i.H.v. 16,1 Millionen Euro durch die 30,2 Millionen entliehenen E-Books, so ergibt sich rein rechnerisch ein Erlös von 0,53 € je entliehenes Buch.

Der Buchhandel bleibt hierbei außen vor, im Gegensatz zu E-Book-Verkäufen. Hier werden erneut die Ausleihzahlen des gesamten, über viele Jahre gewachsenen Bibliotheksbestands als Grundlage genommen und dem Erlös eines Jahres gegenübergestellt. Diese Zahlen sind nicht vergleichbar.

Da Bibliotheken ein sehr restriktives Verleihmodell für die E-Ausleihe nutzen, sind sie auf die technische Umsetzung einer entsprechenden Plattform angewiesen: Da dies der Buchhandel leider nicht leisten kann, können Bibliotheken dort keine E-Lizenzen erwerben. In Deutschland sind derzeit zwei Firmen aktiv, die dafür sorgen, dass „one copy, one loan“ technisch umgesetzt wird. Es gibt jedoch Bibliothekssysteme wie den großen VÖBB in Berlin, die bei jedem E-Book Titel zusätzlich auch auf www.buchhandel.de verlinken.

Bibliotheken zahlen Verlagen für die Lizenzen von E-Books deutlich mehr als private Käufer*innen, da in den Lizenzen das Recht zum Verleih mitbezahlt wird. Wieviel davon Autor*innen als ihren Anteil weitergegeben wird, wird nur in Verträgen zwischen den Autor*innen und ihren Verlagen verhandelt. Hier sind Bibliotheken nicht beteiligt. Jahr für Jahr verausgaben Öffentliche Bibliotheken über 110 Millionen Euro für den Kauf von Medien. Wie bereits oben erwähnt, wäre eine aus Sicht des dbv wichtige Komponente für eine bessere Vergütung von Autor*innen, eine Ausweitung der Bibliothekstantieme auf das E-Lending. Der dbv setzt sich seit Jahren dafür ein, dass dies mit der geforderten gesetzlichen Regelung einhergeht.

Aussage 5: Die Nutzung der Onleihe steht in Konkurrenz zu den Buchverkäufen. Die Zahlen der GfK-Studie aus dem November 2019 zeigen:
45% der Onleihe-Nutzer*innen kaufen weniger bzw. gar keine physischen Bücher mehr und 46% der Onleihe-Nutzer*innen reduzieren, bzw. stellen den Kauf von E-Books gänzlich ein.

Hier interpretiert der dbv die Zahlen aus der GfK-Studie anders:

  • „Onleihe“-Nutzer*innen gehören laut Studie zu den aktivsten Käufer*innen am Buchmarkt: Es kaufen deutlich mehr als die Hälfte der Befragten, seit sie die „Onleihe“ nutzen, genauso oft oder sogar mehr gedruckte Bücher oder E-Books (55% bei gedruckten Büchern, 53% bei E-Books). Dies entspricht nicht nur den bereits bekannten Gewohnheiten von Bibliothekskund*innen, die 9,1-mal häufiger Bücher kaufen als Nicht-Bibliothekskunden.
  • Die GfK-Studie zeigt auch, dass die E-Ausleihe offenbar den Kauf anregt: 18% der „Onleihe“-Nutzer*innen kaufen mehr E-Books, seit sie die „Onleihe“ nutzen, und die durchschnittliche Anzahl gekaufter E-Books liegt mit 15,9 Exemplaren fast doppelt so hoch wie bei den Käufer*innen gesamt mit 8,7 Exemplaren.
  • Nur 16% der „Onleihe“-Nutzer*innen würden laut Studie mehr gedruckte Bücher bzw. E-Books kaufen, wenn es keine „Onleihe“ gäbe.
  • Jedoch würden 62% der Onleihe-Nutzer*innen weiterhin genauso viele gedruckte Bücher kaufen und 36% der „Onleihe“-Nutzer*innen genauso häufig E-Books.
  • Unter diesen Personen dürften nach den ebenfalls in der Studie erhobenen Zahlen viele sein, die in der Folge tendenziell mehr als durchschnittliche Leser*innen kaufen.
  • 11% der „Onleihe“-Nutzer*innen würden sogar weniger gedruckte Bücher kaufen und 12% weniger E-Books, wenn es keine „Onleihe“ mehr gäbe.

Aussage 6: Deshalb plädiert die Initiative dafür, dass alle Beteiligten die Möglichkeit haben, miteinander zukunftsfähige Lizenzmodelle zu entwickeln. Dies kann nur ohne gesetzlichen Zwang zu einem gerechten und nachhaltigen Ergebnis führen.

Aus kartellrechtlicher Sicht dürfen Vertreter*innen der Verlage und Vertreter*innen der Bibliotheken für den digitalen Verleih keine Rahmenbedingungen über Lizenzbedingungen aushandeln. Dies wurde dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. vom Bundeskartellamt bestätigt. Wenn man also „zukunftsfähige Lizenzmodelle“ entwickeln und zu einem „gerechten und nachhaltigen Ergebnis“ kommen möchte, muss man dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen, die eine Diskussion zu den Bedingungen im Detail ermöglicht. Alles andere würde einer Fortsetzung des Status Quo gleichkommen. Der dbv setzt sich deshalb dafür ein, dass der Gesetzgeber aktiv wird und mit einer gesetzlichen Regelung endlich eine Grundlage für das E-Lending schafft.

Zuletzt möchte der dbv darauf hinweisen, dass im Buchreport, „Das E-Leihe Dilemma“, 22.10.2021, im Zusammenhang mit dem Vorstoß des Bundesrates gesagt wird, dass Bibliotheken von den Bundesländern finanziert werden. Das ist nicht richtig: Öffentliche Bibliotheken werden von ihren kommunalen oder kirchlichen Trägern finanziert. Die Bundesländer sind nur für die Finanzierung der für jede physische Ausleihe zusätzlich gezahlten „Bibliothekstantieme“ zuständig.

 

Kontakt


Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10
E-Mail: dbv@bibliotheksverband.de
www.bibliotheksverband.de
www.bibliotheksportal.de