Bi­blio­theks­ge­set­ze

Gesetzesbuch und Richterhammer
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Fast alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verfügen über Bibliotheksgesetze. Bibliotheksgesetze sind Ausdruck des politischen Willens eines Staates, Bibliotheken auch mit finanziellen Mitteln zu gestalten und zu fördern. Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich bereits seit den 1950er Jahren auf verschiedenen Ebenen für die Einführung eines Bibliotheksgesetzes ein.

Bereits seit den 1950er Jahren setzt sich der dbv auf verschiedenen Ebenen für die Einführung von Bibliotheksgesetzen auf Länderebene ein. Intensiviert wurde dieser Einsatz durch die Umsetzung eines Strategiekonzepts "Bibliothek 2007", in Gesprächen mit Bundespolitikern, durch die Initiativen einzelner Landesverbände sowie in Diskussionen mit der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages. Die Einsetzung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ war eine große Chance, die der dbv erfolgreich für seine Interessenvertretung genutzt hat: 2007 hat die Enquete-Kommission in ihrem Abschlussbericht 2007 empfohlen, Bibliotheksgesetze in den Bundesländern zu erlassen und Öffentliche Bibliotheken als Pflichtaufgabe festzuschreiben.

Musterbibliotheksgesetz

Um seine Forderungen zu konkretisieren und die Landesverbände in ihrem Bemühen um ein Bibliotheksgesetz in ihrem jeweiligen Bundesland zu unterstützen, hat der Bundesverband in 2008 ein Musterbibliotheksgesetz erarbeitet. Ein Bibliotheksgesetz wird sich immer in die rechtlichen und politischen Strukturen des jeweiligen Bundeslandes einpassen müssen. Trotzdem gibt es einige Mindestanforderungen, die in einem Bibliotheksgesetz nicht fehlen dürfen, und die der dbv entsprechend aufgenommen hat:

  • die Bedeutung der Bibliothek bei der Gewährung von Informations- und Meinungsfreiheit  
  • die Festschreibung der Bibliothek als Pflichtaufgabe der Kommune
  • die Förderung durch staatliche Finanzierung
  • die Sicherung von kostenfreien Basisleistungen
  • die Garantie für einen unabhängigen Bestandsaufbau
  • und die Zusammenarbeit innerhalb des nationalen Bibliotheksnetzwerkes

Bibliotheksgesetze in den Bundesländern

Bereits vor der Empfehlung der Enquetekommission waren einzelne Landesverbände des dbv aktiv, um in ihren jeweiligen Bundesländern Bibliotheksgesetze zu erwirken. Der dbv-Landesverband Thüringen hatte im März 2006 als erster Landesverband einen Entwurf für ein Bibliotheksgesetz vorgelegt. Auch durch Unterstützung des damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler wurde das erste Bibliotheksgesetz im vereinigten Deutschland in 2008 erlassen.

Kulturraum-bzw. Kulturfördergesetz

In zwei Bundesländern wurde mit einem umfassenden Kulturraumgesetz (Sachsen) bzw. einen Kulturfördergesetz (NRW) andere Wege beschritten. Es geht bei beiden darum, die Kommunen auf unterschiedlichen Wegen bei der Finanzierung der Kulturausgaben zu unterstützen. Bibliotheken sind als ein Förderbereich explizit im Kulturfördergesetz NRW aufgenommen.

Landesgesetze

Mustergesetze