Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) zum Demokratiefördergesetz

Bibliotheken fördern die informationelle Grundversorgung aller Bürger*innen mit ihrem überparteilichen und qualitätsgeprüften Medien- und Informationsangebot und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Meinungsbildung, zu einem demokratischen Gemeinwesen sowie zur politischen Willensbildung. Zudem leisten sie als öffentliche und für jedermann zugängliche Orte, in denen Diskussionen und Veranstaltungen stattfinden, einen wichtigen Beitrag zu einer lebendigen und vielfältigen Demokratie.

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) für ein Demokratiefördergesetz ausdrücklich. Er möchte diese Stellungnahme nutzen, um den Zusammenhang zwischen Bibliotheken und Demokratieförderung zu erläutern und auf einige Details des Diskussionspapiers von BMFSFJ und BMI einzugehen.

1. Bibliotheken und Demokratieförderung

Wie tragen Bibliotheken zur Demokratieförderung bei?

Bibliotheken tragen im Wesentlichen durch drei Aspekte zur Demokratieförderung bei:

Informationelle Grundversorgung

Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bildet die verfassungsrechtliche Grundlage bibliothekarischer Praxis. Indem sie die informationelle Grundversorgung aller Bürger*innen mit ihrem überparteilichen und qualitätsgeprüften Medien- und Informationsangebot fördern, übernehmen Bibliotheken als besucherstärkste Bildungs- und Kultureinrichtungen eine zentrale demokratische und gesellschaftspolitische Funktion.

Bibliotheken bieten einen politisch, weltanschaulich und religiös ausgewogenen Bestand an, der auf Basis des Grundgesetzes professionell ausgewählt wird. Er ist ein Spiegel der Kultur einer Gesellschaft und ihrer Lebenswirklichkeiten. Bibliotheken eröffnen den freien Zugang zu allgemeinen Informationsquellen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Meinungsbildung, zu einem demokratischen Gemeinwesen und zur politischen Willensbildung.

Förderung von Bildungsprozessen

Bibliotheken fördern mit dem Lesen die zentrale Grundlage für sämtliche Bildungsprozesse. Sie fördern ebenso Medien- und Informationskompetenz und ermöglichen dadurch die ausgewogene Einordnung von Nachrichten, Ereignissen und aktuellen gesellschaftlichen Debatten, die Beurteilung von Quellen sowie das Erkennen von Falschinformationen. Öffentliche Bibliotheken ergreifen Maßnahmen zur Förderung lese- und schreibschwacher Jugendlicher und Erwachsener und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Alphabetisierung. Wissenschaftliche Bibliotheken unterstützen Forschung und Lehre und tragen zu faktenbasiertem Wissen und gesicherten Erkenntnissen als Grundlage für die Meinungsbildung und (politisches) Handeln bei.

Orte der Informationsfreiheit

Bibliotheken als öffentliche Orte der Begegnung und des Austauschs leisten einen wichtigen sozialen Beitrag zur Integration aller gesellschaftlichen Gruppen. Sie kooperieren mit anderen Einrichtungen der Bildung, Kultur und Wissenschaft – auch im Hinblick auf Handlungsfelder wie Integration, Digitalisierung, Inklusion und Nachhaltigkeit. Bibliotheken sind daher für den demokratischen Diskurs besonders geeignete Orte und sollten entsprechend genutzt und gefördert werden.

Zusammenarbeit des dbv mit der Bundeszentrale für Politische Bildung (BpB)

Im März 2021 veranstaltete der dbv in Kooperation mit der BpB einen Bibliothekspolitischen Bundeskongress. Verbandsmitglieder und Vertreter*innen aus Politik, Bildung und Kultur waren dazu eingeladen, an Vorträgen und Diskussionsrunden zum Thema „Bibliotheken im digitalen Wandel: Orte der Partizipation und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ teilzunehmen und miteinander über bibliothekspolitische Fragen ins Gespräch zu kommen. Der dbv und die BpB planen nun weitere gemeinsame Aktionen im Bereich politische Bildung.

2. Positionierung des dbv zum Demokratiefördergesetz

Der dbv begrüßt die Einführung eines Demokratiefördergesetzes ausdrücklich. Tatsächlich ist die Gestaltung und Förderung der Demokratie eine nicht allein staatliche Aufgabe, sondern ein „gemeinsames Anliegen des Staates und einer lebendigen, demokratischen Zivilgesellschaft“. Damit dies gelingt, braucht es öffentliche Orte, an denen sich die Zivilgesellschaft austauschen und auf Grundlage von qualitätsgeprüften Informationen arbeiten kann.

Angemessene Finanzierung von Projekten sowie mehr Planungssicherheit durch eine bedarfsorientierte, längerfristige und altersunabhängige Förderung sind wichtige Elemente der Demokratieförderung. Damit auch Bibliotheken ihre Rolle als „Orte gelebter Demokratie“ vollumfänglich wahrnehmen können, braucht es, neben Förderprojekten, insbesondere auch langfristige finanzielle, personelle und infrastrukturelle Investitionen in die Arbeit von Bibliotheken.


Kontakt


Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10
E-Mail: dbv@bibliotheksverband.de
www.bibliotheksverband.de
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