Grundlagenpapier des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
Bibliotheken spielen eine unverzichtbare Rolle in der kommunalen Daseinsvorsorge: Als niedrigschwellige konsumfreie Orte bieten sie für alle Menschen Zugang zu Bildung und Kultur. Diese Rolle können Bibliotheken aber nur wahrnehmen, wenn sie, wie im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehen, als Dritte Orte gestärkt werden und die Möglichkeit der Sonntagsöffnung gesetzlich verankert wird. Denn gerade Familien, Alleinerziehende und beruflich stark beanspruchte Menschen können das vielfältige Angebot oftmals nur sonntags wahrnehmen.
Bibliotheken als Dritte Orte stärken
Bibliotheken sind die am stärksten genutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen. Sie sind öffentliche Orte des Miteinanders und der Begegnung: Hier finden Workshops und Lesungen statt, es wird diskutiert und es werden Erfahrungen ausgetauscht. Solche öffentlichen Dritten Orte sind für unsere demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Nirgendwo sonst treffen sich jeden Tag so viele verschiedene gesellschaftliche Gruppen.
Um diese Dritten Orte weiter ausgestalten zu können, müssen Bibliotheken auf allen politischen Ebenen gestärkt, gefördert und mitgedacht werden. Ein gutes Vorbild für die Stärkung von Bibliotheken als Dritte Orte ist das aktuell laufende Bundesförderprogramm „Vor Ort für Alle“, mit dem der dbv mit Mitteln der BKM Bibliotheken in ländlichen Räumen bei ihrer Weiterentwicklung zu attraktiven Orten unterstützt.
Sonntagsöffnung für Bibliotheken
Gerade für Familien, alleinerziehende oder beruflich stark beanspruchte Menschen ist der Sonntag oftmals der einzige Tag, an dem sie von den vielfältigen Bibliotheksdienstleistungen mit Zeit und Muße Gebrauch machen können. Hier können Bibliotheken noch nutzer*innenfreundlicher werden und den Bedürfnissen der Bevölkerung unmittelbar nachkommen.
Wie gut der Bibliothekssonntag von den Menschen angenommen wird, zeigt sich z.B. an den Erfahrungen in NRW, wo seit 2019 durch eine entsprechende Landesgesetzgebung die Sonntagsöffnung ermöglicht wurde. Seit fünf Jahren ermöglichen auch die Berliner Amerika- Gedenkbibliothek, neuerdings auch die Kölner Stadtbibliothek oder die Zentralbibliothek der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen ein stark besuchtes Programm am Sonntag, das von Dritten durchgeführt wird. Und die vielen Besucher*innen der Sonntage geben den Bibliotheken recht – es gibt einen echten Bedarf in der Bevölkerung.
Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes
Der dbv fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Das würde die längst überfällige Gleichstellung mit Museen, Theatern, Kinos und vielen Freizeiteinrichtungen bedeuten. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz von den derzeit dort schon genannten „wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken“ auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonntagen zu öffnen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist immer die jeweilige Situation vor Ort entscheidend und eine ausreichende Personal- und Finanzausstattung in den Bibliotheken von zentraler Bedeutung. Die jeweiligen Mitbestimmungstatbestände für die regionalen Personalvertretungen gelten auch für Diensteinsätze an Sonntagen.
Gesetzliche Änderungen auf Landesebene
Bis eine einheitliche gesetzliche Änderung auf Bundesebene erfolgt ist, setzen sich die Landesverbände des dbv für die Sonntagsöffnung in ihren jeweiligen Bundesländern ein. Dabei ist allerdings strittig, ob die Länder über die jeweils notwendige gesetzliche Regelungskompetenz bei diesem Thema verfügen. So hat z.B. ver.di in NRW eine Normenkontrollklage gegen das Landesgesetz eingereicht. Deshalb setzt sich der dbv auch entschieden für eine bundesgesetzliche Regelung ein.
In NRW ermöglicht das im Oktober 2019 verabschiedete Bibliotheksstärkungsgesetz den Bibliotheken, auch sonntags zu öffnen und dafür hauptamtliches Personal einzusetzen. Ein Landesförderprogramm unterstützt Bibliotheken in NRW bei der Umsetzung der Sonntagsöffnung.
In Hessen hatte die Änderung des Landesfeiertagsgesetzes im Jahr 2009 zunächst eine Sonn- und Feiertagsöffnung ab 13.00 Uhr für alle Bibliotheken ermöglicht. Dies wurde jedoch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2014 zur Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen an Sonn- und Feiertagen dahingehend eingeschränkt, dass seitdem nur noch ehrenamtlich Tätige an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden können.
Kontakt
Dr. Holger Krimmer, Bundesgeschäftsführer
Tel.: +49 (0)30 644 98 99-10
E-Mail: dbv@bibliotheksverband.de
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