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Newsletter Nr. 239 |
Editorial
Der Aufruf von 70 Schriftsteller*innen und Intellektuellen, der Bevölkerung in der Ukraine mit Geld- und Sachspenden zu helfen, wird vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und PEN Berlin unterstützt. Um auf die Kampagne „Winterhilfe für die Ukraine“ aufmerksam zu machen, haben die Initiator*innen ein Video erstellt, das auf Webseiten eingebunden werden kann, Plakate können heruntergeladen und in den eigenen Einrichtungen aufgehängt, Spendenaufrufe gestartet sowie Büchertische eingerichtet werden. Eine Bücherliste mit Leseempfehlungen von Literatur aus oder über die Ukraine kann hier abgerufen werden.
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Inhalt |
Neues Tutorial des „Netzwerks Bibliothek Medienbildung“ | Im neu erschienenen Tutorial von „Netzwerk Bibliothek Medienbildung“ erklärt der Netzwerk-Experte und Medienpädagoge der Stadtbibliothek Minden Lukas Opheiden, wie Bibliotheken Workshops zu Let‘s Play-Videos mit Jugendlichen umsetzen können. Er zeigt erforderliche Tools, Herausforderungen und die Bedeutung für die kreative Medienarbeit in Bibliotheken auf.
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Umsatzsteuerpflicht: Verlängerung der Übergangsregelung | Durch eine Neufassung der Regelung zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Umsatzsteuergesetz (UStG) in 2015 gelten diese grundsätzlich ebenfalls als Unternehmer i.S.d. § 2 UStG und damit als umsatzsteuerpflichtig. Der dbv hatte dazu in einer Stellungnahme informiert. Die Neuregelung wurde von einer Übergangsregelung begleitet, die es ermöglichte, eigene Leistungen gemäß der alten Fassung des UStG von der Umsatzsteuer auszunehmen (§ 27 Abs. 22 UStG). Durch Beschluss des Jahressteuergesetzes 2022 wurde die Übergangsregelung erneut bis zum 31.12.2024 verlängert.
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Veranstaltungen zum Digitaltag 2023 anmelden | Die Initiative „Digital für alle“, in der sich der dbv von Anfang an engagiert, veranstaltet am 16.06.2023 wieder den bundesweiten Digitaltag. Der Tag steht in diesem Jahr unter dem Thema „Digitale Kompetenzen“. Bibliotheken sind dazu eingeladen, am Tag selbst und in der Aktionswoche vom 10.-18.06.2023 Veranstaltungen dazu anzubieten. Ab dem 30.01.2023 können Aktionen auf der Website des Digitaltags angemeldet werden. In mehreren digitalen Infoveranstaltungen beantwortet das Team des Digitaltags vorab Fragen.
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Leopoldina-Diskussionspapier: Rechtliche Grundlagen im Kulturgutschutz | Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat das Diskussionspapier „Die rechtlichen Grundlagen der Notfallvorsorge für Kulturgüter“ veröffentlicht. Die Autorin gibt darin einen umfassenden Überblick über gesetzliche Regelungen zum Kulturgutschutz in Fällen von Naturkatastrophen, Bränden oder terroristischen Anschlägen und legt Argumente für einen kompletten rechtlichen Neuansatz dar.
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Projektabschluss „Fahrbüchereien als Mobile Dritte Orte“ | Um von den Bürger*innen noch stärker als offene und kommunikative Treffpunkte, verlässliche Informationszentren und digitale Kompetenzpartner wahrgenommen zu werden, hat die Büchereizentrale Schleswig-Holstein im Rahmen des Programms „Hoch Drei“ der Kulturstiftung des Bundes ein innovatives Zukunftskonzept für „Fahrbüchereien als Mobile Dritte Orte“ entwickelt. Ein Video gibt Einblicke in das Projekt und seine Ergebnisse.
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Besserer Datenaustausch bei Open-Access-Publikationen | Bis Ende 2024 finanzieren die TIB, ZB MED und ZBW eine gemeinsame Open-Access-Switchboard-Initiative für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland. Ziel des Tools ist es, einen besseren Austausch von Informationen und Daten zwischen den verschiedenen Akteur*innen zu ermöglichen, die bei Open-Access-Publikationen involviert sind: Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen und deren Bibliotheken und Verlagen sowie den Forschungsförderern.
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„Lesekünstler*in des Jahres“ gesucht | Bis zum 08.02.2023 können Bibliotheken und Buchhandlungen Kinder- und Jugendbuchautor*innen als „Lesekünstler*in des Jahres“ 2023 vorschlagen. Vergeben wird der Preis von der IG Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Ausgezeichnet werden Autor*innen, die besonders lebendig erzählen und Kinder für Bücher und Geschichten begeistern. Unter den teilnehmenden Bibliotheken wird ein Buchpaket verlost.
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Norddeutscher Leseförderkongress zum Thema „Diversität“ | Der Norddeutsche Leseförderkongress findet vom 15.-17.02.2023 in Lübeck statt. Unter dem Motto „Geschichten verbinden“ werden Vorträge und Seminare angeboten, die sich theoretisch und praktisch mit dem Thema „Diversität“ in der Leseförderung befassen. Bestehende Netzwerke und Projekte zur Leseförderung sollen so gestärkt werden.
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Sondermittel für deutsch-tschechischen Bibliotheksaustausch | Aus Anlass der derzeitigen Länderpartnerschaft zwischen Deutschland und Tschechien ruft der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds mit einer Sonderausschreibung für das Jahr 2023 Bibliotheken in beiden Ländern dazu auf, Anträge für Projekte mit deutsch-tschechischem Bezug einzureichen. Die Projekte können beispielsweise dem Erfahrungsaustausch dienen, gemeinsame Kulturveranstaltungen beinhalten oder die wissenschaftliche Zusammenarbeit fördern. Die Antragsfrist für Projekte endet jeweils zum Quartalsende.
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Nominierungsphase zur Besetzung der IFLA-Gremien | Bis zum 24.02.2023 besteht die Möglichkeit, sich online für die Amtszeit 2023-2027 für eines der 50 Fachgremien des internationalen Bibliotheksverbandes IFLA nominieren zu lassen. Das Engagement in den IFLA-Gremien bietet die Möglichkeit, eigene Erfahrungen einzubringen sowie Kenntnisse in der internationalen Fachdiskussionen auszutauschen. Das Sekretariat des IFLA-Nationalkomitees Deutschland steht für Beratungen gern bereit.
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Ländliche Räume als Fokusthema in „Künste öffnen Welten“ | Ab sofort können u.a. Bibliotheken wieder Anträge im Rahmen des Programms „Künste öffnen Welten“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) stellen. Insbesondere Bündnisse, die kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in ländlichen Räumen anbieten möchten, sind aufgerufen, sich für eine Förderung zu bewerben. Anträge können bis zum 28.02.2023 eingereicht werden. Die Projekte dürfen frühestens ab dem 01.05.2023 starten.
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Aktion Mensch: Förderaktion „#1BarriereWeniger“ | Mit der Förderaktion „#1BarriereWeniger“ unterstützt die Aktion Mensch Initiativen, die die unmittelbare Nachbarschaft barrierefreier machen. Gemeinsam mit einem gemeinnützigen Partner der Aktion Mensch können u.a. öffentliche Institutionen bis zu 5.000 Euro für ein Projekt beantragen, das die direkte öffentliche Umgebung für die gemeinsame Zielgruppe barrierefreier gestaltet. Die Bewerbungsfrist endet am 28.02.2023.
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