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Stand der Entwicklung in den Bundesländern

(zusammengestellt in Kooperation mit den Landesverbänden von dbv-Geschäftsführung
Stand: 12.04.2011)

Baden-Württemberg:
Der dbv-Landesverband hält verbindliche Regelungen für die Entwicklung des Bibliothekswesens in Deutschland für wünschenswert. Er beobachtet die Entwicklungen in den anderen Bundesländern aufmerksam und prüft, welcher Weg für Baden-Württemberg am meisten Erfolg verspricht. Dies erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung des zwischen Land und Kommunen in Baden-Württemberg vereinbarten Konnexitätsprinzips sowie des bereits existierenden „Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens“ (1980). Der dbv-Landesverband hat im Rahmen seiner Lobbyarbeit den Dialog mit den Kommunalen Landesverbänden in den letzten Jahren stetig intensiviert. Zeichen dieser nachhaltig vertrauensvollen Zusammenarbeit ist die am 24.10.09 verabschiedete gemeinsame Erklärung: „Die Öffentliche Bibliothek als öffentliche Aufgabe“.

Bayern:
Unter den derzeitigen und den für die nahe Zukunft absehbaren Rahmenbedingungen, besonders was die Länderfinanzen angeht, sieht der dbv-Landesvorstand in Bayern keine Chancen, ein Gesetz im Landtag durchzubringen, das mehr beinhaltet als eine Beschreibung des Ist-Zustandes. Benötigt würde jedoch ein echtes Leistungsgesetz, in dem Ausstattungs-, Leistungs- und Finanzierungsstandards festgelegt werden.

Berlin:
Der dbv-Landesverband Berlin hat im September 2008 im Arbeitskreis Kultur und Medien der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin mit Kulturpolitikern über ein Bibliotheksgesetz diskutiert. Mit Drucksache 16/2200 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 9. März 2009 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Berliner Senat auf, ein Bibliotheksgesetz vorzulegen. Es werden verschiedene Kriterien genannt, die ein Bibliotheksgesetz beinhalten soll. Das Plenum hat in seiner Sitzung am 19. März 2009 den Antrag an den Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten verwiesen. Der Vorstand des dbv-Landesverbandes hat einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Der Senat befürwortet jedoch kein Gesetz, sondern eine Neustrukturierung des Bibliothekssystems. Die Bezirke befürworten ein Bibliotheksgesetz, sofern es keine Zentralisierungsansätze enthält. Ein Parlamentarischer Abend dazu fand am 5. November 2009 statt.

Brandenburg:
Der dbv-Landesverband Brandenburg hatte bereits 2001 einen Entwurf für ein Bibliotheksgesetz an das zuständige Ministerium gesandt (ohne merkliche Resonanz). Die Linken hatten einen Vorstoß in Richtung "Förderung kommunaler Bibliotheken" unternommen, der am 07.06.2007 im Landtag Brandenburg zur Diskussion stand. Die Überweisung in den zuständigen Ausschuss ist jedoch nicht gelungen.

Bremen:
Der dbv-Landesverband hat bei den zuständigen Senatoren – Kultur und Bildung – einen Vorstoß unternommen. Bisher hat allerdings nur das Kulturressort Interesse geäußert. Es gab Gespräche mit den Kultur- und Bildungspolitischen Sprechern und Sprecherinnen der Regierungskoalitionen (Rot-Grün) der Bremischen Bürgerschaft. Die Resonanz war nicht ermutigend.

Hamburg:
Der Koalitionsvertrag enthält eine Klausel zum Erhalt des Bibliotheksnetzes. Ein Bibliotheksgesetz ist nicht auf der Tagesordnung.

Hessen:
Am 09.09.2010 wurde in Hessen das dritte Bibliotheksgesetz in Deutschland verabschiedet - nach Thüringen und Sachsen-Anhalt das erste in einem westdeutschen Bundesland. In Anlehnung an den Thüringer Gesetzentwurf hatte der dbv-Landesverband Hessen im Herbst 2006 einen Entwurf für ein Hessisches Bibliotheksgesetz als Programmgesetz erarbeitet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP enthielt die Festlegung, ein Bibliotheksgesetz zu verabschieden. Die CDU und FDP Landtagsfraktionen hatten am 15.12.2009 den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes in den Landtag eingebracht. Der Gesetzestext ist hier nachzulesen: http://www.bibliotheksverband.de/landesverbaende/hessen/aktivitaeten/bibliotheksgesetz.html

Mecklenburg-Vorpommern:
Der erste Schritt für ein Bibliotheksentwicklungskonzept für Mecklenburg-Vorpommern war die Erstellung einer Umfeldanalyse. Diese steht kurz vor dem Abschluss. Sie hat z. Z. den Status eines internen Arbeitspapiers. Erstellt wurde die Analyse von der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Rostock. Es ist davon auszugehen, dass noch in diesem Jahr die Landesverwaltung den Auftrag für die Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption vergibt. Der dbv-Landesverband ist in der Arbeitsgruppe vertreten.

Am 17. Juli 2008 hatte eine Anhörung im Landtag zum Thema Bibliotheken stattgefunden. Als Konsequenz haben die Koalitionsfraktionen SPD und CDU prüfen lassen, ob ein Entwicklungskonzept für Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist, die FDP sah die sofortige Einsetzung eines verbindlichen Bibliotheksentwicklungsprogramms vor. Die Linke legte im September 2008 einen Bibliotheksgesetzentwurf vor, der im Januar 2009 ergänzt wurde. In seiner 60. Plenarsitzung am 28. Januar 2009 hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern das von der Fraktion Die Linke eingebrachte Bibliotheksgesetz in zweiter Lesung endgültig abgelehnt.

Niedersachsen:
Der dbv-Landesverband Niedersachsen hatte im September 2006 während der Gemeinsamen Bibliothekstage Niedersachsen und Sachsen-Anhalt einen Round Table sowie einige Vorträge von europäischen Kollegen und deutschen Politikern zum Thema Bibliotheksgesetz organisiert. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Landesverbandes und Vertretern des Beirats für Bibliotheksangelegenheiten beim Wissenschaftsministerium verfolgt das Thema weiter. Die AG hat einen Gesetzentwurf erstellt, der sich an das Thüringer Gesetz anlehnt, und ist in Gesprächen darüber mit der Politik. Hauptproblem ist dabei das Konnexitätsprinzip.

Nordrhein-Westfalen:
Zwei Anträge zur Bibliotheksentwicklung, die die Regierungsparteien CDU und FDP sowie auch die SPD im März 2008 im Landtag als Folge der Enquetekommission Kultur eingebracht hatten, wurden vom Verband der Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen (vbnw) begrüßt. Während die SPD ein Bibliotheksgesetz befürwortet, wollte die Fraktionen von CDU und FDP zunächst eine Bestandsaufnahme vornehmen, die nun durchgeführt ist. Die Bestandsaufnahme betrifft nur den Bereich der öffentlichen Bibliotheken, die Hochschulbibliotheken sind nicht berücksichtigt. Die CDU Fraktion hat am 2. November 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Gesetzentwurf ist hier nachzulesen:
http://www.bibliotheksverband.de/landesverbaende/nordrhein-westfalen/akt ivitaeten/bibliotheksgesetz.html

Eine Öffentliche Anhörung findet am 4. Mai 2011 im Düsseldorfer Landtag statt. Der dbv hat eine Stellungnahme gesendet und wird an der Anhörung durch Herrn Dr. Simon-Ritz vertreten.

Rheinland-Pfalz:
Der dbv-Landesverband Rheinland-Pfalz hatte im Herbst 2006 einen Entwurf für ein Landesgesetz erarbeitet. Ein Gespräch fand am 6.2.2007 mit dem zuständigen Staatsekretär im Mainzer Bildungs- und Kulturministerium statt. Dem Landesverband wurde geraten, zunächst in den Bibliotheken politisch "den Boden bereiten", damit ein Gesetz mit mehr Nachdruck eingebracht werden könne. Das Ministerium befürwortet ein Gesetz nicht, statt dessen wird die Verwaltungsvorschrift für Öffentliche Bibliotheken von 1994 aktualisiert. Das Landesbibliothekszentrum hat hierzu einen Entwurf vorgelegt, der im Ministerium Zustimmung fand und der u.a. die Förderung von Öffentlichen Bibliotheken festschreiben soll. Gleichzeitig mahnt der Landesrechnungshof eine Straffung und Projektorientierung der Bibliotheksförderung an.

Saarland:
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hartmann (FDP) zu den Folgerungen aus dem Abschlussbericht der Enquetekommission Kultur (LT-Drs. 13/1989 vom 4. August 2008) lehnte die bisherige Landesregierung (LT-Drs. 13/2098 vom 30. September 2008) auf S. 4 ein Bibliotheksgesetz ab, da es damit notwendig werde, verbindliche Standards für Bibliotheken festzulegen.

Der neue Koalitionsvertrag für die 14. Legislaturperiode zwischen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (2009-2014) sieht auf Seite 81 die Prüfung eines Bibliotheksgesetzes vor: „Bibliotheken sind mit ihrem gesammelten Wissen auch ein Garant für Demokratie und Mitbestimmung. Zur Förderung und Unterstützung der hauptamtlich und ehrenamtlich geleiteten Bibliotheken prüfen wir die Einführung eines eigenen saarländischen Bibliotheksgesetzes. Darüber hinaus werden wir die Lesekultur in unserem Land – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen - durch schulische und außerschulische Maßnahmen fördern. Die Landesregierung unterstützt die regionale Buchkultur, Literatur und regionale Publikationen.“

Sachsen:
Im Dezember 2007 wurde von Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, ein Bibliothekskonzept für Sachsen zu entwickeln. Am 28. Juni 2007 fand dazu im Sächsischen Landtag auf Einladung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Anhörung zum Thema "Bibliotheksgesetz in Sachsen?" statt. Fast alle Bibliotheksvertreter plädierten für ein Bibliotheksgesetz, ein Vertreter versprach sich mehr von einem Bibliotheksentwicklungsplan. FDP-Abgeordneter Schmalfuß fragte am 5.11.2008 (4/13771) nach der Absicht der Staatsregierung, ein Bibliotheksgesetz zu erarbeiten.

In der Antwort der Staatsregierung vom 9.1.2009 wird auf das Sächsische Kulturraumgesetz hingewiesen, dass auch die Grundlage zur Förderung der Bibliotheken sei. Damit sei ein spezielles Leistungsgesetz nicht angezeigt.
Für die wissenschaftlichen Bibliotheken wurde von der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) ein Struktur- und Entwicklungsplan erarbeitet und auch in Kraft gesetzt. Nach intensiver Beratung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und den Bibliotheksdirektoren der wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken erhielt der dbv-Landesverband die Bitte der Ministerin, dieses Papier auf die Belange der öffentlichen Bibliotheken modular zu erweitern, also eine Gesamtkonzeption für die sächsischen Bibliotheken zu erarbeiten, in Zusammenarbeit mit der Landesfachstelle für Bibliotheken, dem SMWK und der SLUB.

Am 29. Juli 2009 wurde der Entwurf eines „Gesetz zur Förderung der Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen mit Eckpunktepapier „Gesetz zur Förderung der Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen in Sachsen“ von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt.

Am 16. Dezember 2009 fand eine Informationsveranstaltung zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/DIEGRÜNEN in Dresden statt.

Sachsen-Anhalt:
Am 17. Juni 2010 verabschiedete der Landtag in Magdeburg das zweite Bibliotheksgesetz in Deutschland für das Land Sachsen-Anhalt.

Der Koalitionsvertrag der SPD und CDU sprach ausdrücklich von der Option eines Bibliotheksgesetzes. Ein Bibliotheksgesetz wurde auf der Grundlage des dbv-Mustergesetzes erarbeitet. Am 29.4.09 präsentierte die Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen-Anhalt ihren Entwurf eines Bibliotheksgesetzes. Auf dem 6. Bibliothekstag Sachsen-Anhalt in Magdeburg am selben Tag stellte auch die SPD-Fraktion den Inhalt ihres Entwurfes der Öffentlichkeit vor. Am 10.06.2009 wurde der Gesetzentwurf als Drucksache 5/2016 der SPD und CDU im Landtag eingebracht. Am 21. und 28.10.09 erfolgt eine Diskussion im Bildungsausschuss. Bibliotheken werden als Bildungseinrichtungen definiert, aber nicht als Pflichtaufgabe. Am 02.12.09 fand eine öffentliche Anhörung des Bildungsausschusses zu den Entwürfen statt. Im Mai 2010 erfolgte eine Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der Gesetzestext ist hier nachzulesen:
http://www.bibliotheksverband.de/landesverbaende/sachsen-anhalt/aktivitaeten/bibliotheksgesetz.html

Schleswig-Holstein:
Am 24. Juni 2010 veröffentlichte der SSW einen Gesetzentwurf, der von allen Fraktionen am 8. Juli 2010 im Landtag positiv aufgenommenen wurde. Damit besteht jetzt die Chance, dass ein Bibliotheksgesetz verabschiedet wird.

Die schleswig-holsteinischen Landesverbände des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), des Berufsverbandes Information Bibliothek (BIB) und des Vereins Deutscher Bibliothekare (VDB) haben am 19.08.2010 die "Initiative Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein" gegründet. Eng verbunden mit dieser Initiative sind der Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. und der Beirat der wissenschaftlichen Bibliotheken beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, außerdem weitere Experten zu den im Bibliotheksgesetzentwurf angesprochenen Themengebieten.

Die Initiative informiert über die Fortschritte dieses Gesetzgebungsverfahrens auf ihrer Facebook-Seite:
http://www.facebook.com/pages/Initiative-Bibliotheksgesetz-fur-Schleswig-Holstein/148695718496947?ref=ts
Eine Expertenanhörung scheint geplant.

Auf eine große Anfrage der SPD-Fraktion zum Bericht der Enquete-Kommission Kultur hatte die Landesregierung zum Thema Bibliotheksgesetz am 28.10.2008 folgendes ausgeführt: „Die Landesregierung befürwortet eine gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein, die unter klar definierter finanzieller Beteiligung des Landes die Aufgaben und die Finanzierung der Öffentlichen Büchereien als Pflichtaufgabe regelt und wird dazu die Diskussionen beginnen.“ Quelle: LT-Drs. 16/2276, S. 89

Der Gesetzentwurf ist hier nachzulesen:
http://www.bibliotheksverband.de/landesverbaende/schleswig-holstein/aktivitaeten/bibliotheksgesetz.html

Thüringen:
Am 9. September 2010 wurde ein Änderungsantrag zum Bibliotheksgesetz abgelehnt. Die Fraktion der Linken hatte einen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes (LT-Drs. 5/1406) in den Landtag eingebracht. Nach der ersten Lesung hat der Landtag in seiner 30. Plenarsitzung am 9. September mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von Linken, FDP und Grünen einer Überweisung des Gesetzes in die Ausschüsse nicht zugestimmt.

Der dbv-Landesverband Thüringen hatte im März 2006 als erster Landesverband einen Entwurf für ein Bibliotheksgesetz vorgelegt. Das „Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften - Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG)“ wurde am 16. Juli 2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2008 Nr. 8 vom 29. Juli 2008 auf S. 243-245 veröffentlicht. Es ist das erste Bibliotheksgesetz im vereinigten Deutschland. Darin wird festgestellt, dass Bibliotheken Bildungseinrichtungen sind. Negativ ist, dass der Unterhalt weiterhin als freiwillige Aufgabe festgeschrieben ist. Die SPD wollte bei einem Wahlsieg das Gesetz nachbessern.


Mehr Informationen zu den einzelnen Bundesländern:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/bibliotheksgesetze/bundeslaender.html

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